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Juristenverbände kritisieren neuen Vorstoß zur „Verantwortungsgemeinschaft“

Der jüngste Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur „Verantwortungsgemeinschaft“ stößt auf Kritik bei Juristenverbänden. Unter anderem befürchtet man Nachteile für Lebenspartner, die im Haushalt oder der Kinderbetreuung unbezahlte Tätigkeiten übernehmen.

Kritik an Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft

Juristenverbände äußerten Bedenken gegen den aktuellen Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur „Verantwortungsgemeinschaft“. Die Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des Deutschen Juristinnenbundes sieht in diesem Vorhaben eine Überflüssigkeit, wie die Vorsitzende Anna Lena Göttsche dem „Spiegel“ gegenüber zum Ausdruck brachte: „Verträge oder Vollmachten können die Konstellationen aus dem Eckpunktepapier schon jetzt abdecken“.

Zweifel an der Praktikabilität der neuen Regelung

Der Deutsche Anwaltverein äußerte sich ähnlich und erwartet ein „geringes Interesse“ an der neuen Regelung. Vorstandsmitglied Eva Becker merkte an, dass die Regelung Betroffene „in ihren Verästelungen überfordern“ könne. Die Juristenverbände äußerten auch die Befürchtung, dass Lebenspartner, die über eine lange Zeit unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt oder in der Kinderbetreuung übernehmen, benachteiligt werden könnten. Denn anders als eine Ehe kann die „Verantwortungsgemeinschaft“ einseitig aufgelöst werden, ohne dass eine finanzielle Kompensation für eine geteilte Arbeit garantiert ist.

Die Vorstellung des Eckpunktepapieres

Justizminister Marco Buschmann hatte zu Beginn der Woche das besagte Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft präsentiert, das vorsieht, dass sich bis zu sechs volljährige Personen zu einer Gemeinschaft zusammenschließen können. Dies würde ihnen ermöglichen, medizinische Auskunftsrechte zu erwerben oder eine Zugewinngemeinschaft zu bilden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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