HASEPOST
 
HASEPOST

Jugendlicher stößt volle Plastikflasche auf Autobahn – Ermittlung eingeleitet

Vergangenen Dienstag stieß ein 14-Jähriger Junge aus Melle eine gefüllte Plastikflasche von einer Autobahnbrücke auf die Fahrbahn. Schädigungen konnten bislang nicht festgestellt werden, trotzdem wurden Ermittlungen gegen den Jugendlichen eingeleitet.

Nach einem Hinweis von Zeugen konnte die Polizei am Dienstagnachmittag einen Jugendlichen auf der Autobahnbrücke an der Nachtigallenstraße antreffen, der kurz zuvor eine Plastikflasche von der Brücke auf die Richtungsfahrbahn Amsterdam der A30 gestoßen hatte. Die Zeugen hatten gegen 15:30 Uhr beobachtet und nicht verhindern können, wie der Meller eine mit Flüssigkeit gefüllte 1 Liter PET-Flasche mit dem Fuß durch die Streben des Brückengeländers getreten hatte. Die Beamten fanden die Flasche bei einer Nachsuche auf dem Standstreifen der Autobahn und übergaben den jungen Mann in der Folge schließlich an dessen Eltern.

Mehr als ein Dummejungenstreich

Ob Verkehrsteilnehmer durch die Aktion gefährdet oder geschädigt wurden, ist bislang nicht bekannt. Sollte dieses der Fall sein, werden die Betroffenen und weitere Zeugen gebeten, sich bei der Meller Polizei unter der Telefonnummer 05422/920600 zu melden. Dass die Angelegenheit nicht als Dummejungenstreich zu den Akten gelegt wird belegt der Umstand, dass gegen den 14-Jährigen nun wegen des Verdachtes der Straftat „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ ermittelt wird.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion