Altbundespräsident Joachim Gauck plädiert für eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts durch das Grundgesetz zum Schutz vor Extremisten. Die Unabhängigkeit des Karlsruher Gerichts soll dadurch gewahrt und dessen Richter vor extremistischer Einflussnahme geschützt werden.
Schutz des Bundesverfassungsgerichts
Joachim Gauck, ehemaliger Bundespräsident, sprach sich in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ für eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts aus. „Ich wünschte mir, dass dies nicht nötig wäre“, äußerte er auf die Frage, ob das Karlsruher Gericht durch eine Wahl seiner Richter mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag besser geschützt werden sollte. Gauck empfiehlt, die Unabhängigkeit des Gerichts im Grundgesetz zu stärken: „Es erscheint mir sinnvoll, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu stärken, damit es durch eine Zweidrittelmehrheit besser abgesichert ist gegen etwaige extremistische Einflussnahme.“
Verfassungsänderung für stärkeren Schutz
Um einen stärkeren Schutz des Bundesverfassungsgerichts zu erreichen, wäre allerdings eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Eine solche Verfassungsänderung erfordert ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Derzeit befinden sich die Ampel-Koalition und die Union in Gesprächen über diese Angelegenheit.
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