# Jetzt auch noch Zuckersteuer: Droht 2027 ein Preisschock an der Pommes-Theke? Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-08-25T12:32:27+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-08-25T13:04:54+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/jetzt-auch-noch-zuckersteuer-droht-2027-ein-preisschock-an-der-pommes-theke-747236/ Kategorie: Aktuell --- Droht im kommenden Jahr ein Preisschock an der Pommes-Theke? Wer dann in Osnabrück Pommes, Burger und Cola to go holt, den treffen ab Herbst 2027 nach miteiander kollidierenden Plänen der scheidenden grün/roten Ratsmehrheit und der noch immer regierenden schwarz/roten Bundesregierung gleich drei Griffe in den Geldbeutel gleichzeitig. Der Besuch der Pommesbude könnte zum Luxusausflug werden. Die Osnabrücker Verpackungsteuer ist beschlossen, steht aber noch zur Disposition: Nach den Plänen der bisherigen grün-roten Ratsmehrheit soll sie aber am 1. November 2027 in Kraft treten – mehr als ein Jahr nach der Kommunalwahl in diesem September. Nun hat auch noch die Bundesregierung eine Zuckerabgabe auf Limo und Cola angekündigt, die womöglich sogar Leicht- und Zerogtränke teuer machen wird; Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat einen Start 2027 in Aussicht gestellt. Aber bereits heute zahlen Hersteller eine Verpackungslizenz und eine Kunststoff-Sonderabgabe – und die wird auch an den Endkunden weitergereicht. ## Bald in Osnabrück jeweils 50 Cent auf Schale, Teller und Becher? Der Rat der Stadt Osnabrück hat die [Verpackungsteuer bereits Ende vergangenen Jahres](https://hasepost.de/doener-steuer-wurde-von-osnabruecker-spd-ohne-konkrete-gespraeche-mit-betroffenen-beschlossen-668203/) auf den Weg gebracht und kurz vor Ende der noch laufenden Ratsperiode am 30. Juni 2026 beschlossen. Maßgeblich ist bisher die Satzung als Anlage zur Vorlage VO/2026/5550 plus die Änderung VO/2026/5550-01. Im Amtsblatt und in der Ortsrecht-Liste stand sie Ende Juli 2026 noch nicht. Bekanntgemacht ist sie damit noch nicht. Ein neuer Rat kann die Satzung ändern oder aufheben, bevor sie gilt. ### Da kommt was zusammen, bei Pommes, Döner und Cola Die beschlossene Satzung sieht eine Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck vor, wenn Speisen und Getränke darin oder damit vor Ort oder zum Mitnehmen verkauft werden. Steuerschuldner wäre der Endverkäufer. Die Sätze hat der bisherige Rat festgeschrieben: 50 Cent für jede Einwegdose, -flasche, -becher und sonstige Einweggetränkeverpackung, 50 Cent für jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung, 20 Cent für jedes Einwegbesteck oder Besteck-Set. An der Theke hieße das: 50 Cent auf die Papp-Schale für die Pommes, 50 Cent auf den Pappteller für die Bratwurst, 50 Cent auf den Pappbecher für die Cola. Einen Deckel von 1,50 Euro pro Bestellung gibt es nicht. ## Preiserhöhungen für To-go-Produkte in Osnabrück ab 2027 - Die Osnabrücker Verpackungsteuer soll am 1. November 2027 in Kraft treten. - Die Steuer beträgt 50 Cent pro Einwegbecher, -schale oder -teller sowie 20 Cent pro Einwegbesteck. - Ausnahmen von der Verpackungsteuer gelten nur für vollständig zurückgenommene und stofflich verwertete Verpackungen sowie ehrenamtliche Stände. - Die Bundesregierung plant zusätzlich eine Zuckerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, die ab 2027 oder später eingeführt werden soll. Kurios: Auch Light- und Zerogetränke könnten teurer werden. - Hersteller zahlen bereits heute eine Systembeteiligung und eine Sonderabgabe an den Einwegkunststofffonds für Verpackungen. ### Für die Stadtsteuer wären nur wenige Ausnahmen vorgesehen Nach der beschlossenen Satzung wären nur wenige Fälle von der Osnabrücker Verpackungsteuer befreit. Sie nimmt Stücke aus, die am Ort vollständig zurückgenommen und außerhalb der öffentlichen Müllentsorgung stofflich verwertet werden. Dazu kommen ehrenamtliche, nicht gewerbliche Stände auf zeitlich befristeten öffentlichen Veranstaltungen. Döner-Papier, Folie, Soßenbecher, Tragetüten und Drive-in nennt die Satzung nicht. Im März hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, einschichtige Papier- oder Pergamentpapiertüten wie beim Döner auszunehmen. In die Satzung ist das nicht aufgenommen. In der Begründung der Vorlage, nicht im Normtext, heißt es: „Damit dürften auch Einwickelpapier oder Alufolie (z.B. beim Döner) der Steuer unterfallen.“ ### Nun soll auch die Cola selbst noch teurer werden Der zweite Preistreiber wäre die Cola selbst. Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 eine [Abgabe auf zuckergesüßte Getränke](https://hasepost.de/cdu-wirtschaftsfluegel-attackiert-geplante-zuckersteuer-als-nanny-staat-707593/) angekündigt. Sie steht nicht im Koalitionsvertrag. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, seit 30. Juli 2026 in Kraft, kündigt nur ein weiteres Gesetz an: eine Abgabe ab 2028, rund 450 Millionen Euro im Jahr zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Abgabe selbst steht nicht darin. Referentenentwurf, Satz und amtliche Produktliste fehlen. Die Finanzkommission Gesundheit empfahl Ende März eine Staffel: unter 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter frei, 5 bis unter 8 Gramm 26 Cent je Liter, ab 8 Gramm 32 Cent. Süßstoffe und 100-Prozent-Säfte sollten frei bleiben, die Steuer herstellernah ansetzen. Gesetz ist das nicht. Die Bild-Zeitung berichtet, angeblich werde auch darüber nachgedacht, Light- und Zero-Getränke zu besteuern, dazu Säfte, Milchgetränke, Eistee, Fertigkaffee und Biermischgetränke. Das ist ein unbestätigter Bericht vom 25. August 2026, kein Kabinettsbeschluss. Klingbeil sagte im Juli, das Finanzministerium übernehme das Vorhaben und arbeite am Wechsel von einer Abgabe zu einer Steuer. Ob der Start am 1. Januar 2027 oder etwas später liege, ließ er offen. Wörtlich: „Was krank macht, wird also teurer.“ Nach dem bisher genannten Modell wären Hersteller und Inverkehrbringer Schuldner, nicht der Wirt. An der Theke käme die Cola trotzdem teurer, wenn die Hersteller die Abgabe weitergeben. ### Was der Bund schon heute auf die Verpackung legt Der dritte Preistreiber wirkt schon und wird von allen Imbissbuden indirekt bezahlt. Der Bund erhebt zwar keine Steuer auf den To-go-Becher. Hersteller zahlen aber eine Systembeteiligung für Serviceverpackungen und seit 2024 eine Sonderabgabe an den Einwegkunststofffonds. Die Fonds-Sätze gelten je Kilogramm, nicht je Stück: 17,7 Cent für Lebensmittelbehälter, 87,6 Cent für Tüten und Folien, 1,24 Euro für Getränkebecher, 3,80 Euro für leichte Kunststofftragetaschen. Das trifft Verpackung insgesamt, nicht nur den Becher. Bei neutraler Ware aus deutscher Lieferkette ist der Imbiss in der Regel nicht selbst Schuldner – zahlt aber indirekt, so wie schließlich der Endkunde, an den dieser Aufpreis durchgereicht wird. Eine nochmals zusätzliche Plastikabgabe hat Klingbeil im April für den Haushalt genannt. Ein Gesetz dazu gibt es allerdings noch nicht. ### Drei Griffe in den Geldbeutel an der Pommestheke und bei Mecces & Co. Im Worst Case des Herbstes 2027 läge also auf Schale, Teller und Becher schon die Herstellerlast im Einkauf, dazu die städtischen 50 Cent am Tresen, falls die bisherige Mehrheit im Stadtrat nach der Kommunalwahl bestehen bleiben sollte – und auf der Cola im Becher zusätzlich die staatliche Zuckerabgabe. Und bringt Lars Klingbeil auch noch seine Plastiksteuer an den Start, wird es nochmals teurer. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück