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IW hält „Wachstumschancengesetz“ der Bundesregierung für unzureichend

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bezeichnet das von der Bundesregierung eingeführte „Wachstumschancengesetz“ als unzureichend. Die prognostizierte Investitionssumme sei trotz positiver Nebeneffekte wie Jobwachstum und einer möglichen Steigerung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht ausreichend im Hinblick auf die zahlreichen Herausforderungen des Landes.

Stellungnahme des IW zum „Wachstumschancengesetz“

Tobias Hentze, Ökonom und Steuerexperte am IW, äußerte Zweifel an der Wirksamkeit des neuen Gesetzes. „Ein Investitionsplus von elf Milliarden Euro wird zwar spürbar sein, ist in Anbetracht der vielen Baustellen im Land aber nicht mehr als ein Startschuss“, so Hentze. Modellrechnungen des IW prognostizieren einen lediglich geringen Effekt, der durch eine jährliche Entlastung von sechs bis sieben Milliarden Euro erreicht wird.

Positive Nebeneffekte des Gesetzes

Trotz der insgesamt kritischen Bewertung des IW stehen dem auch positive Aspekte gegenüber. Durch das Investitionsplus könnten beispielsweise bis 2028 knapp 9.000 neue Jobs entstehen. Darüber hinaus geht das IW davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) durch das Wachstumschancengesetz steigen könnte, allerdings nur in geringem Ausmaß. „Und auch das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte höher ausfallen – allerdings nur in geringem Ausmaß“, so das IW.

In Anbetracht der prognostizierten Effekte und den vorherrschenden Herausforderungen bleibt jedoch die Frage offen, ob das „Wachstumschancengesetz“ als ausreichendes Instrument zur Förderung des Wirtschaftswachstums betrachtet werden kann. Kritiker wie das IW fordern daher eine umfassendere Investitions- und Entlastungsstrategie von der Bundesregierung.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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