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Israels Oberstes Gericht kippt Kernelement der Justizreform

Das Oberste Gericht Israels hat ein zentrales Element der umstrittenen Justizreform für ungültig erklärt und sich damit gegen eine Gesetzesänderung positioniert, die die gerichtliche Prüfung „unangemessener“ Regierungsentscheidungen verhindert hätte. Das ist das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass das Gericht einen Teil seiner verfassungsähnlichen Grundgesetze aufgehoben hat.

Gesetzesänderung für nichtig erklärt

Das Urteil, welches am Montag veröffentlicht wurde, kippt eine im Juli verabschiedete Gesetzesänderung. Diese Änderung hätte dem Obersten Gericht die Möglichkeit genommen, gegen „unangemessene“ Entscheidungen der Regierung vorzugehen.

Zwölf der fünfzehn Richter stimmten dafür, dass das Gericht die Befugnis haben sollte, Grundgesetze aufzuheben. Damit hebt das Gericht zum ersten Mal in der Geschichte Israels ein Element eines seiner verfassungsähnlichen Grundgesetze auf.

Streit um die Rolle des Obersten Gerichts

Die Petenten gegen das Gesetz sowie Generalstaatsanwalt Gali Baharav-Miara sahen in der Gesetzesänderung einen Angriff auf die israelische Demokratie, da wichtige Schutzvorkehrungen ausgehebelt würden. Daher plädierten sie dafür, dass das Gesetz aufgehoben werden sollte.

Die Regierung argumentierte hingegen, dass die Gesetzesänderung dem Gericht einen zu großen Spielraum gebe, um in politische Entscheidungen einzugreifen, die allein der Regierung vorbehalten sein sollten. Zudem sei das Gericht ihrer Auffassung nach gar nicht befugt, Grundgesetze aufzuheben.

Das Urteil des Obersten Gerichts setzt damit einen markanten Punkt in der andauernden Debatte um die Justizreform in Israel. Es bleibt abzuwarten, wie Regierung und Gesetzgeber auf diese Entscheidung reagieren werden. Das Gericht hat mit diesem Schritt seine Unabhängigkeit und seinen Willen zur Wahrung der demokratischen Grundprinzipien Israels deutlich gemacht.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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