In der eskalierenden Situation zwischen Israel und der Hamas hat der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen die israelischen Militäraktionen trotz der großen Anzahl ziviler Opfer als juristisch gerechtfertigt eingestuft. Er betont, dass der Völkerrecht einem angegriffenen Staat das Recht zur Selbstverteidigung gibt, auch wenn der Angreifer Zivilisten als Schutzschilde benutzt.
Kontroverse Einschätzung des Völkerrechtsprofessors
Matthias Herdegen zufolge, beschränkt das Völkerrecht den angegriffenen Staat nicht darin, seine Kampfhandlungen so zu regulieren, dass die Anzahl der Opfer beim Angreifer nicht die Anzahl der Getöteten im eigenen Land übersteigt. In einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ stellte Herdegen klar: „Eine solche Schranke würde das Recht auf Selbstverteidigung gerade gegenüber solchen Konfliktparteien aushöhlen, die Opfer unter der eigenen Bevölkerung zum Mittel ihres Kampfes machen.“
Einfluss auf das humanitäre Völkerrecht
Herdegen betonte die Bedeutung des humanitären Völkerrechts und kritisierte die Hamas für ihr Verhalten. Er bezeichnete die Einrichtung von Waffenlagern unter Kliniken, Wohngebäuden und Schulen durch die Hamas als eklatanten Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht. „Schon in dieser Form der Vorbereitung auf einen Konflikt liegt ein eklatanter Verstoß gegen Regelungen des humanitären Völkerrechts“, sagte der Rechtsexperte.
Krankenhäuser als legitimes Ziel
Die rechtlichen Einschätzungen von Herdegen deuten darauf hin, dass in bestimmten Fällen auch ein Krankenhaus seinen absoluten völkerrechtlichen Schutz verlieren kann. „Ein Vorrücken gegen ein in oder unter einer Klinik verborgenes Waffenlager oder eine Kommandozelle aber ist vom Völkerrecht gedeckt“, erklärte er und fügte hinzu: „Israel muss es nicht hinnehmen, dass die Hamas sich dauerhaft auf verbotene Weise hinter wehrlosen Zivilisten verschanzt.“
✨ durch KI bearbeitet, .