Das Amtsgericht Verden hat die Isolationshaft und permanente Videoüberwachung der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette bestätigt. Lukas Theune, ihr Verteidiger, hat noch nicht entschieden, ob er gegen den Beschluss vorgeht.
Gerichtsentscheid über Isolationshaft
Das Amtsgericht in Verden hat in einer aktuellen Entscheidung die Isolationshaft von Daniela Klette bestätigt und erlaubt. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte dies gegenüber der “taz”: “Die Maßnahmen sind in einer aktuellen Entscheidung für ordnungsgemäß erklärt worden”. Die Gründe der Entscheidung wurden nicht mitgeteilt, da sie das Persönlichkeitsrecht von Klette betreffen.
Reaktionen der Verteidigung
Lukas Theune, der Anwalt von Klette, hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob der Gerichtsbeschluss angefochten wird. Wie er der “taz” mitteilte, wird der Beschluss zunächst ausgewertet und in den kommenden Tagen eine Entscheidung darüber getroffen, ob gegen ihn vorgegangen wird.
Klettes Haftsituation
Klette wurde Ende Februar in Berlin-Kreuzberg festgenommen und befindet sich seitdem in Isolationshaft in der JVA Vechta in Niedersachsen. Ihr Haftraum wird permanent durch Videokameras überwacht und sie ist von anderen Gefangenen vollständig isoliert. Eine potenzielle Suizid- und Fluchtgefahr, die solche Maßnahmen begründen könnte, widersprach Theune.
Hintergrund zu Klettes Fall
Klette wird zur dritten und letzten Generation der RAF gerechnet. Sie soll zudem von 1999 bis 2016 gemeinsam mit den gesuchten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Raubüberfälle verübt haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.
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