Eine vom Bundesgerichtshof ausgestellte Anordnung hat zur Verhaftung eines irakischen Staatsangehörigen in Kaufbeuren durch das bayerische Landeskriminalamt geführt. Der Festgenommene wird verdächtigt, Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu sein.
Festnahme durch das bayerische Landeskriminalamt
Die Bundesanwaltschaft hat die Verhaftung des irakischen Bürgers, der unter Verdacht steht, Mitglied des „Islamischen Staates“ (IS) zu sein, aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs veranlasst. Dies wurde durch Beamte des bayerischen Landeskriminalamts in Kaufbeuren ausgeführt und vom Generalbundesanwalt am Donnerstag bekannt gegeben.
Der Generalbundesanwalt erklärte, dass der Verdächtige dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am Donnerstag vorgeführt wurde. Der Richter eröffnete dem Beschuldigten den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.
Vorwürfe gegen den Beschuldigten
Laut Haftbefehl soll sich der Beschuldigte spätestens im Dezember 2016 im Irak dem IS angeschlossen haben. Nachfolgend soll er in einer „Polizeieinheit“ der Organisation, die für Festnahmen zuständig ist, tätig gewesen sein. Auch nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Anfang 2023 soll er weiterhin für den IS aktiv gewesen sein, indem er sich für Aufträge bereit hielt, Kontakt zu Gleichgesinnten pflegte und von der Vereinigung im Herbst 2023 eine Geldzahlung in Höhe von 2.500 US-Dollar erhielt, so der Haftbefehl.
✨ durch KI bearbeitet, .