# Integrationskurse kosten Bund pro Teilnehmer bis zu 3.500 Euro Datum: 12.02.2026 14:55 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/integrationskurse-kosten-bund-pro-teilnehmer-bis-zu-3-500-euro-683176/ --- Ein Integrationskurs kostet den Bund nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) pro Teilnehmer bis zu 3.500 Euro. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf Berechnungen des Bamf, wonach der Mittelbedarf für eine Person im allgemeinen Integrationskurs insgesamt "bis zu 3.503,87 Euro" beträgt, wie eine Sprecherin schrieb. ## Kostenstruktur der Integrationskurse Nach Angaben von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bezahlt das Amt je Unterrichtseinheit und Teilnehmer 4,58 Euro. Hinzu kämen Kosten für den verpflichtenden Einstufungstest in Höhe von 45 Euro sowie für die Abschlusstests von 117,11 Euro für den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und 18,65 Euro für den Test „Leben in Deutschland“. Der Deutschtest kann grundsätzlich bis zu zweimal vergütet werden. Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 700 Unterrichtseinheiten. ### Eigenbeteiligung der Teilnehmenden Wenn die Personen finanziell dazu in der Lage sind, müssen sie einen Teil der Kosten selbst tragen. Aktuell sind das 2,29 Euro je Unterrichtseinheit. Laut Bamf musste sich zuletzt ein knappes Drittel aller Teilnehmer an den Kosten beteiligen. „Über alle Kursarten betrug der Anteil an nicht kostenbefreiten Teilnehmenden, die im Haushaltsjahr 2025 in einen Integrationskurs einmündeten, durchschnittlich rund 29,2 Prozent“, schrieb die Sprecherin der „Welt“. ### Regelungen für Selbstzahler Künftig sollen unter anderem Ukrainer, Asylbewerber und EU-Bürger im Rahmen der freiwilligen Teilnahme nicht mehr gefördert werden, sie können aber als Selbstzahler an den Kursen teilnehmen. Wie hoch die Kosten sind, legen Kursträger und Teilnahmewillige laut Bamf selbst fest. Allerdings dürfen die Kosten dann nicht geringer sein als die Kosten, die das Bamf für geförderte Teilnehmer übernimmt. „Die Teilnahme erfolgt dann auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags mit dem jeweiligen Träger, von dem das Bamf mangels Zuständigkeit keine Kenntnisse haben darf und daher keine Angaben zu den Kosten machen kann“, sagte die Bamf-Sprecherin der „Welt“. „Um angesichts der staatlichen Förderung der Integrationskurse das Interesse des Bundesamts an einem geordneten Wettbewerb zu berücksichtigen, darf die Kursgebühr bei Selbstzahlenden nur nicht geringer sein als der Kostenbeitrag für geförderte Personen.“ ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück