Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland wieder, jedoch schwächer als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Zunahme unbegleiteter Minderjähriger aus dem Ausland zurückzuführen.
Zahlen und Gründe der Inobhutnahme
Im Jahr 2023 nahmen die Jugendämter insgesamt rund 74.600 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Dies ist ein Anstieg um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings sank die Zahl der Inobhutnahmen, ohne die unbegleiteten Minderjährigen aus dem Ausland zu berücksichtigen, um sieben Prozent auf 35.300 Fälle.
Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise
Destatis berichtete, dass die Jugendämter 2023 insgesamt 39.300 Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchführten. Dazu gehören sowohl vorläufige Inobhutnahmen, die direkt nach der Einreise durchgeführt werden, als auch reguläre Inobhutnahmen, die in der Regel nach einer bundesweiten Verteilung der Betroffenen erfolgen. Leider liegen keine Angaben zu den Herkunftsländern der unbegleiteten Minderjährigen vor.
Gründe und Unterbringung
Die Jugendämter nahmen 2023 in 36 Prozent der Fälle Kinder und Jugendliche aufgrund von dringenden Kindeswohlgefährdungen in Obhut. Elf Prozent der Fälle waren Selbstmeldungen von Kindern oder Jugendlichen, die selbst aktiv beim Jugendamt Unterstützung suchten.
Vor der Inobhutnahme lebten 44 Prozent der Kinder oder Jugendlichen in einer Familie oder einem privaten Haushalt. Weitere 18 Prozent waren in Einrichtungen untergebracht, wie Heimen oder Aufnahmeeinrichtungen. Bei 26 Prozent der Fälle war der vorherige Wohnort unbekannt oder keine feste Unterkunft vorhanden.
Im Durchschnitt dauerte eine Inobhutnahme 50 Tage. Neben der unbegleiteten Einreise zählten zu den häufigsten Anlässen für eine Inobhutnahme im Jahr 2023: Überforderung der Eltern, Hinweise auf Vernachlässigungen, Anzeichen für körperliche Misshandlungen und Beziehungsprobleme.
Nach der Inobhutnahme
Nach der Inobhutnahme kehrten 23 Prozent der betroffenen Kinder oder Jugendlichen an ihren vorherigen Aufenthaltsort zurück. Etwa 47 Prozent wurden an anderer Stelle untergebracht, meistens in einem Heim oder einer anderen Einrichtung.
In jeweils etwa jedem zehnten Fall wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen oder beendeten die Inobhutnahme selbst, gegebenenfalls auch, indem sie aus der Maßnahme ausrissen.
Die Daten zeigen auch, dass in sechs Prozent aller Fälle ein Widerspruch gegen die Maßnahme von den Sorge- oder Erziehungsberechtigten eingelegt wurde. Bei Hinweisen auf Vernachlässigungen, psychische Misshandlungen und sexuelle Gewalt lag dieser Anteil bei 26 Prozent, 26 Prozent und 23 Prozent. In 83 Prozent aller Widerspruchsfälle rief das Jugendamt das Familiengericht an, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls zu ergreifen.
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