Das Bundesinnenministerium plant, die Abschiebungsregelungen zu verschärfen und die Ausländerbehörden zu entlasten, indem es die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams verlängert und den Datenaustausch über das Ausländerzentralregister verbessert.
Verschärfung der Abschiebungsregelungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Ministerium von Nancy Faeser (SPD) hat einen Entwurf „für eine Verbesserung der Rückführungen und für einen besseren Datenaustausch über das Ausländerzentralregister“ vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage zu verlängern. Dies gibt den Behörden mehr Zeit, Abschiebungen durchzuführen und vorzubereiten. Zusätzlich sollen die Befugnisse der Polizei bei Abschiebungen erweitert werden. Beamte sollen beispielsweise bei der Suche nach abzuschiebenden Personen weitere Räumlichkeiten in Unterkünften durchsuchen dürfen. Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar sein.
Entlastung der Ausländerbehörden
In dem Entwurf sind auch Maßnahmen zur Entlastung der Ausländerbehörden enthalten. Konkret soll die Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren und von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU verlängert werden.
Verbesserter Datenaustausch
Ein weiterer Punkt des Entwurfs betrifft den verbesserten Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden. Im Ausländerzentralregister sollen künftig Angaben dazu erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden.
Die geplanten Maßnahmen wurden von den Ländern bei einer gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz entsprechend gefordert.