Auch unsere Redaktion erhielt eine Abmahnung von einem der Anwälte. / Foto: Schulte
Die IHK erhält zurzeit vermehrt Anfragen regionaler Unternehmen, die wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die Verwendung des Schriftenverzeichnisses Google Fonts zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert werden. Von einer Begleichung der Schadensersatzforderung raten Experten ab.
Die „Abmahnungsbriefe“ stammen von zwei, offenbar unabhängig voneinander agierende, Rechtsanwälten namens Lenard aus Berlin und Kairis aus Meerbusch. „Aufgrund der bundesweit hohen Anzahl von Rückmeldungen bei den IHKs sowie den fortlaufenden Aktenzeichen in den Briefen gehen wir inzwischen von einer sechsstelligen Anzahl im Umlauf befindlicher Schreiben aus“, so IHK-Jurist Robert Alferink. Zwar handele es sich rein rechtlich bei den Schreiben nicht um klassische Abmahnungen, sondern um Schadensersatzforderungen. Dennoch sei ein schnelles Handeln empfehlenswert. „Wir raten Betroffenen, die eigene Webseite von Fachleuten auf die Verwendung von Google Fonts überprüfen zu lassen. Inzwischen gibt es aber auch online Möglichkeiten, die Homepage hierauf untersuchen zu lassen“, erläutert Alferink.
Forderungen seien nicht ausreichend begründet
Wenn Google Fonts auf der eigenen Homepage dynamisch eingebunden sei, solle dies auf eine lokale Einbindung umgestellt werden. Damit werde die Übermittlung von IP-Daten an Google unterbunden und der Verstoß damit so gut wie möglich beseitigt.
Von einer Begleichung der Schadensersatzforderung raten Experten wie etwa der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) ab. Die Forderungen seien auf den ersten Blick nicht ausreichend begründet. Zudem gebe es gegen die beiden Anwälte inzwischen Strafanzeigen sowie laufende Beschwerden bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern in Berlin und Düsseldorf.