Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat einen Eilantrag Nicaraguas für den Stopp der Waffenlieferungen von Deutschland an Israel abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die aktuellen Umstände es nicht nötig machten, einstweilige Maßnahmen anzuordnen. Gleichzeitig ermahnte das Gericht alle Staaten – einschließlich Deutschland – an ihre Pflicht, mit Waffenlieferungen in Konfliktregionen behutsam umzugehen, um mögliche Verstöße gegen internationale Abkommen zu vermeiden.
Entscheidung des IGH
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat über einen Eilantrag Nicaraguas zur Einstellung der Waffenlieferungen Deutschlands an Israel entschieden. Die Anklage Nicaraguas, Deutschland begünstige durch die Waffenlieferungen einen Völkermord, wurde abgewiesen. Laut den Richtern ist es unter den aktuellen Bedingungen nicht erforderlich, dass das Gericht von seiner Befugnis zur Anordnung von einstweiligen Maßnahmen Gebrauch macht.
Verpflichtungen der Vertragsstaaten der Völkermordkonvention
Die Richter betonten zudem, dass die Vertragsstaaten der Völkermordkonvention verpflichtet seien, “alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um möglicherweise drohende Völkermorde so weit wie möglich zu verhindern.” Es sei Pflicht aller Staaten, vorsichtig mit Waffenlieferungen an Parteien bewaffneter Konflikte umzugehen, um das Risiko drohender Verletzungen internationaler Abkommen zu minimieren. Dies gelte auch für Deutschland.
Ausblick auf laufendes Verfahren
Die Entscheidung betrifft lediglich den Eilantrag und greift nicht auf den laufenden Prozess zwischen Nicaragua und Deutschland vor. Dennoch äußerten sich die Richter “zutiefst besorgt” über die Situation der Zivilbevölkerung im Gazastreifen.
Druck auf Israel wächst
Zuletzt hatte der IGH den Druck auf Israel erhöht und das Land aufgefordert, “alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen”, um die Versorgung der Palästinenser im Gazastreifen sicherzustellen. Nach einem Bericht des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) sind bereits mindestens 31 Menschen, darunter 27 Kinder, an Unterernährung und Dehydrierung gestorben.
Schutz der Zivilbevölkerung und humanitäre Hilfe
Bereits im Januar hatte das Gericht die israelische Regierung aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu ergreifen und humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Die israelischen Streitkräfte müssten alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um keinen Völkermord zu begehen, so das Gericht.
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