# Hubig plant besseren Schutz für Gewaltopfer Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-05T10:02:10+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-05T10:02:14+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/hubig-plant-besseren-schutz-fuer-gewaltopfer-763190/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Opfern häuslicher Gewalt den Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen erleichtern. Zudem sollen Täter künftig für anfallende Kosten nach dem Auszug aufkommen. Der Gesetzentwurf sieht auch erweiterte Schutzmaßnahmen für Kinder und Angehörige vor. ## Erleichterte Trennung von Tätern Opfer häuslicher Gewalt sollen es künftig leichter haben, sich räumlich und rechtlich von ihren Peinigern zu trennen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Montagsausgaben berichten. "Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang. Wir wollen ihn etwas einfacher machen", sagte Hubig. Wer häusliche Gewalt erlebt habe, solle sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können. ### Kostenübernahme und erweiterter Schutz Der Entwurf sieht vor, dass Opfer künftig klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter haben und leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen sollen. Zudem sollen sie verlangen können, dass der Täter für Kosten aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen – etwa Schäden an der Wohnung oder weiterlaufende Mietzahlungen. ### Schutzmaßnahmen für Angehörige Der Gesetzentwurf erweitert den Schutz auch auf Kinder und Angehörige von Opfern. Familiengerichte sollen laut Hubig Schutzmaßnahmen künftig auch ohne gesonderten Antrag zugunsten von Personen anordnen können, die von der gewaltbetroffenen Person abhängig sind. Bisher können Familiengerichte nach dem Gewaltschutzgesetz längerfristige Kontakt- oder Näherungsverbote nur für die gewaltbetroffene Person selbst verhängen. Andere Schutzbedürftige im Haushalt wie Kinder oder pflegebedürftige Angehörige waren davon bisher ausgeschlossen. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück