Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) dringt auf stärkeren Mieterschutz im Zuge der Reform des sogenannten Heizungsgesetzes, das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißen soll. Sie verweist auf die Gefahr deutlich steigender Energie- und Wärmekosten, die Mieterinnen und Mieter ohne zusätzliche Schutzregelungen allein tragen müssten.
Hubertz fordert Beteiligung von Vermietern an steigenden Wärmekosten
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat ihre Forderung nach mehr Mieterschutz in der Reform des Heizungsgesetzes mit der Gefahr steigender Energiekosten begründet. „Angenommen, ein Vermieter entscheidet sich für eine neue Gas- oder Ölheizung, was nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz grundsätzlich erlaubt sein wird, dann könnten wegen steigender Brennstoffpreise im Laufe der Jahre die Wärmekosten erheblich ansteigen“, sagte sie der „Welt am Sonntag“ (Quelle: „Welt am Sonntag“). „Weil Mieter auf diese Einbauentscheidung nicht einwirken können, halte ich es für richtig, dass auch Vermieter an einem Kostenanstieg beteiligt werden“, so Hubertz weiter (Quelle: „Welt am Sonntag“).
Die aktuell geopolitisch bedingt hohen Gas- und Ölpreise würden nach Einschätzung der Ministerin den Effekt eines künftig steigenden CO2-Preises bereits übertreffen. Hinzu komme die „Biotreppe“, die im Eckpunktepapier der schwarz-roten Koalition im Februar beschlossen worden war: Neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen sollen demnach durch einen schrittweise wachsenden Öko-Anteil klimafreundlicher werden.
„Wenn wir künftig mehr Biogas oder Bioöl brauchen – im Verkehr und im Gebäudesektor – und dieser Markt erst einmal hochlaufen muss, ist absehbar, dass die Preise steigen“, sagte Hubertz (Quelle: „Welt am Sonntag“).
Zusätzliche Belastung für Mieter und Reform der Fernwärme
Ein Kabinettsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes soll nach ihren Angaben am kommenden Mittwoch vorliegen. Nach Modellrechnungen des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI könnte sich durch die geplante Reform des Heizungsgesetzes für Mieter über den Zeitraum von 2027 bis 2045 eine zusätzliche Belastung von rund 18.600 Euro ergeben, wenn weiterhin mit Gas geheizt wird und die Mieter alleine die Kosten tragen müssen.
Hubertz warnte zugleich vor überhöhten Preisen bei Fernwärme. „Deshalb arbeiten wir an einem neuen Rechtsrahmen für die Fernwärme“, sagte sie (Quelle: „Welt am Sonntag“). „Es kann nicht sein, dass ein Anschlusszwang zu Mondpreisen erfolgt, man also erst einmal tausende Euro zahlen muss, um überhaupt ranzukommen, und dann einer Preisbildung ausgeliefert ist, die man nicht in der Hand hat“, erklärte die Ministerin (Quelle: „Welt am Sonntag“).
Steigende Baukosten und Gebäudetyp E
Die durch den Irankrieg bedingte Rohstoffknappheit lasse nach Darstellung von Hubertz auch die Preise von Baumaterial wieder ansteigen. „Kostenanstiege wie jetzt wieder bei einzelnen Produkten wie Bitumen sind ein Problem, aber die Baukosten sind insgesamt zu hoch, das Tempo zu gering“, sagte sie (Quelle: „Welt am Sonntag“). „Die Baukosten wollen wir zum Beispiel mit dem Gebäudetyp E adressieren“, ergänzte die Ministerin (Quelle: „Welt am Sonntag“).
Gemeinsam mit dem Justizministerium sei ein Eckpunktepapier für einen „Gebäudetyp-E-Vertrag“ im Bürgerlichen Gesetzbuch erarbeitet worden, „der die Leistungspflichten der Auftragnehmer mit den Bauordnungen der Länder verknüpft und lediglich die Realisierung eines einfachen Standards verlangt“. Damit würden sich „zehn bis 20 Prozent der Baukosten“ einsparen lassen. Einen Referentenentwurf solle es bis zum Sommer geben.
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