In einem Rechtsgutachten des Tikvah-Instituts kommt man zu dem Schluss, dass Hochschulen bei der Bekämpfung von Antisemitismus auf hohe Hürden stoßen. Die meisten Bundesländer stellen hohe Anforderungen an Ordnungsmaßnahmen gegen Antisemitismus, und in einigen fehlen sogar explizite Sanktionsmechanismen in den Landeshochschulgesetzen.
Rechtliche Hürden in der Bekämpfung von Antisemitismus an Hochschulen
Der Freiburger Verwaltungsrechtler Patrick Heinemann erläutert in dem Gutachten, dass „als Ordnungsmaßnahmen typischerweise die Androhung der Exmatrikulation, der Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule oder von Lehrveranstaltungen sowie schließlich die Exmatrikulation in Frage“ kommen. Jedoch sind die Voraussetzungen dafür in den meisten Bundesländern sehr hoch.
Berlin hat beispielsweise seine Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt und in Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen fehlen sogar Sanktionsmechanismen in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen. Dagegen stellt das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz ein positives Beispiel dar, da es Ordnungsverstöße und Strafen explizit benennt.
Warnung vor zunehmendem Antisemitismus an Hochschulen
Tikvah-Gesellschafterin Deidre Berger warnt: „Die Vorfälle auf dem Campus werden sich weiter häufen, wenn die Universitäten nicht energischer und mutiger gegen Antisemitismus eingreifen“. Co-Gesellschafter Volker Beck sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Ländern: „Die Länder müssen ihre Hochschulgesetze überprüfen, ob die Hochschulleitungen ausreichende Möglichkeiten haben, um außeruniversitäres gewalttätiges Verhalten zu ahnden“.
Die Berichterstattung über das Rechtsgutachten erfolgte durch den „Spiegel“, demzufolge die Hochschulen vor bedeutenden Herausforderungen im Umgang mit Antisemitismus stehen.
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