# Haren: Klage nach Auto-Cross-Unfall rechtskräftig abgewiesen Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-28T14:10:00+01:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-28T14:10:00+01:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/haren-klage-nach-auto-cross-unfall-rechtskraeftig-abgewiesen-771716/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Nach einem Unfall bei einem Auto-Cross-Rennen in Haren (Ems) im Jahr 2022 erhält eine verletzte Zuschauerin vom Veranstalter keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Abweisung ihrer Klage durch das Landgericht Osnabrück bestätigt. Die Frau war von einem Reifen getroffen worden, der sich während des Rennens von einem Fahrzeug gelöst hatte. Sie warf dem veranstaltenden Verein unzureichende Sicherungsmaßnahmen vor. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück wies ihre Klage am 16. März 2026 ab. Gegen dieses Urteil legte sie Berufung ein. ## Gericht sieht kein Verschulden des Veranstalters Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg wies die Berufung mit einstimmigem Beschluss vom 21. Juli 2026 zurück. Sie habe offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg; eine mündliche Verhandlung sei nicht erforderlich gewesen. Das geht aus einer Mitteilung des Landgerichts Osnabrück vom 22. Oktober hervor. Maßgeblich war nach Auffassung des Senats, dass sich ein Verschulden des Vereins nicht nachweisen ließ. Neben den Auflagen der zuständigen Gemeinde hatte der Veranstalter einen 2,50 Meter hohen Sperrzaun und Fangnetze errichtet. Die Netze standen an zuvor als besonders gefährlich eingestuften Stellen, darunter Kurven und Zieleinlauf. Ob bereits damit sämtliche Verkehrssicherungspflichten erfüllt waren, ließ das Gericht letztlich offen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die erst nach dem Unfall getroffen wurden, belegten nach seiner Einschätzung nicht automatisch, dass die vorherige Absicherung unzureichend gewesen sei. Eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde nicht eingelegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück