Die deutschen Handelsverbände äußern Bedenken gegenüber den Plänen der Koalition, eine Tierwohlabgabe auf landwirtschaftliche Produkte einzuführen. Sie befürchten eine Benachteiligung des Einzelhandels und einen übermäßigen bürokratischen Aufwand.
Skepsis gegenüber Tierwohlabgabe
Im Dialog mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ äußerte der Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels, Björn Fromm, seine Bedenken gegenüber der geplanten Tierwohlabgabe. „Eine Erhebung an der Supermarktkasse wäre aus unserer Sicht nicht praktikabel“, erklärte Fromm. Er befürchtet, dass der Einzelhandel benachteiligt würde, „wenn Großverbraucher und Gastronomie in großen Teilen nicht in die Abgabepflicht einbezogen würden.“
Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette
Fromm verwies darauf, dass in Gastronomie und bei Großverbrauchern „große Mengen an tierischen Produkten angeboten und verzehrt“ würden. Er kritisierte, dem Lebensmittelhandel werde oft „eine sehr weitgehende Lieferkettenverantwortung übertragen, die nicht seiner tatsächlichen Stellung innerhalb der Lebensmittelwertschöpfungskette entspricht“. Die meisten landwirtschaftlichen Rohstoffe für die Lebensmittelproduktion werden direkt an Unternehmen der Ernährungswirtschaft verkauft.
Forderung nach neuen Berechnungen
Christoph Minhoff, der Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands, forderte neue Berechnungen, um die Auswirkungen einer Tierwohlabgabe besser abschätzen zu können. „Um sicherzustellen, dass nicht ein immens hoher bürokratischer Aufwand betrieben wird, der am Ende des Tages nicht zum Ziel führt“, verlangte Minhoff vor der Einführung der Abgabe eine Überprüfung der bisherigen Annahmen.
Minhoff stellte fest, dass die Empfehlungen der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft, auf deren Grundlage die Abgabe geplant wird, nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Die Kosten hätten sich wegen gestiegener Preise erhöht. Deshalb müssten die Berechnungen neu durchgeführt werden, so der Verbandschef.
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