Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) begrüßt das Verbot des „Islamischen Zentrums Hamburg“ (IZH) durch das Bundesinnenministerium und betont dabei, dass radikaler Islamismus und Antisemitismus keinen Platz in der weltoffenen Hamburger Stadtgesellschaft haben. Das Verbot betrifft neben dem IZH auch dessen bundesweit agierende Teilorganisationen, die laut Bundesinnenministerium verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.
Begrüßung des Verbots
Peter Tschentscher (SPD), der Erste Bürgermeister der Hansestadt Hamburg, sieht das Verbot des „Islamischen Zentrums Hamburg“ (IZH) durch das Bundesinnenministerium als positives Signal für die Stadt. „Dieser Tag tut Hamburgs Stadtgesellschaft gut“, sagte der SPD-Politiker. Tschentscher betonte, dass „Radikaler Islamismus und Antisemitismus keinen Platz in einer weltoffenen, demokratischen und freien Hansestadt“ haben.
Die Verbotsgründe
Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass das IZH und seine bundesweit tätigen Teilorganisationen als „extremistische Organisationen des Islamismus“ gelten, die „verfassungsfeindliche Ziele verfolgen“. Zu diesen Organisationen zählen die „Islamische Akademie Deutschland“, der „Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg“, das „Zentrum der Islamischen Kultur“ in Frankfurt (Main), die „Islamische Vereinigung Bayern“ in München und das „Islamische Zentrum Berlin“.
Durchsuchungen und Beschlagnahmung
Neben dem Verbotsbeschluss wurde das Vermögen des IZH beschlagnahmt. Zudem wurden zur Durchsetzung des Verbotes und zur Aufklärung möglicher weiterer Strukturen gerichtlich angeordnete Durchsuchungen in 53 Objekten in verschiedenen Bundesländern durchgeführt. Bereits am 16. November 2023 hatte es in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das IZH Durchsuchungen in 55 Objekten in sieben Bundesländern gegeben, bei denen umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden waren.
Erklärung des Bundesinnenministeriums
Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin, betonte die Schwere der Vorwürfe gegen das IZH. „Die schweren Verdachtsmomente haben sich in diesen mit großem Aufwand geführten Ermittlungen so erhärtet, dass wir das Verbot heute ausgesprochen haben“, sagte Faeser. Darüber hinaus wurde das IZH beschuldigt, die Hisbollah zu unterstützen und „aggressiven Antisemitismus“ zu verbreiten.
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