Die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein sprechen sich gegen eine Anhebung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr aus und folgen damit dem Beispiel von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Regierungen argumentieren, dass dies der Sicherheit im Straßenverkehr entgegenstehe und schlagen stattdessen vor, den bisherigen Grenzwert beizubehalten.
Gegen Stimmen aus Schleswig-Holstein und Hamburg
Das schleswig-holsteinische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr teilte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) mit, „das oberste Gebot muss immer die Verkehrssicherheit sein“. Schleswig-Holstein habe sich klar zur Vision Zero bekannt und eine Erhöhung des Grenzwerts wäre kontraproduktiv. Weiterhin sprach sich das Ministerium für ein absolutes Cannabis-Verbot für Fahranfänger sowie Fahrzeugführer von Gefahrguttransporten aus. „Hier gilt eine 0,0-Promille-Grenze, eine Null-Toleranz bei Cannabis fehlt im bisherigen Gesetzentwurf.“
Position der Hamburger Behörde
Auch die Hamburger Behörde für Inneres und Sport kritisierte die Anhebung des strafrechtlich relevanten THC-Grenzwerts. Sie argumentierte, eine Grenzwerterhöhung würde Konsumenten suggerieren, dass regelmäßiger Konsum einer Teilnahme am Straßenverkehr nicht im Wege stünde. „Das Gegenteil ist der Fall“, betonte die Behörde gegenüber dem RND und forderte, den aktuellen THC-Grenzwert von 1 Nanogramm je Milliliter Blutserum beizubehalten.
Expertenvorschlag und aktuelle Grenzwerte
Eine Expertenkommission hatte einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum vorgeschlagen, was laut Bundesverkehrsministerium einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entspricht. Der ADAC allerdings, merkte an, dass der aktuelle Grenzwert keine genaue Rückschlüsse auf die Verkehrstüchtigkeit zulasse.
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