# Haftstrafe für Maja T. in Ungarn auf sieben Jahre reduziert Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-09-30T13:16:55+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-09-30T13:16:55+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/haftstrafe-fuer-maja-t-in-ungarn-auf-sieben-jahre-reduziert-761577/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Berufungsgericht in Budapest mildert Urteil – Auslieferung war umstritten Ein Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von acht auf sieben Jahre reduziert. Die Entscheidung fällt nach einem umstrittenen Prozess, in dem T. wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 angeklagt war. Wie der Focus berichtet, wurde die bisherige Untersuchungshaft von fast drei Jahren auf die Strafe angerechnet. Richter Geza Szalai begründete die Strafminderung damit, dass T. nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung gehandelt habe, anders als das Gericht in erster Instanz angenommen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte im Berufungsverfahren eine Verschärfung auf mindestens 13 Jahre gefordert, während die Verteidigung einen Freispruch beantragte. Das maximale Strafmaß hätte 24 Jahre betragen können. ## Maja T. droht Rückkehr nach Deutschland Der Tagesspiegel berichtet, dass Maja T. nach Rechtskraft des Urteils möglicherweise nach Deutschland überstellt werden könnte. Der Verteidiger Sven Richwin erklärte, die ungarischen Behörden hätten eine Verbüßung der Strafe in Deutschland zugesichert. T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht an Ungarn ausgeliefert worden. Das höchste deutsche Gericht hatte die Auslieferung als rechtswidrig eingestuft, da das zuständige Kammergericht die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft habe. ### Zweifel an Beweisen und Videoidentifizierung Die Anklage warf Maja T. vor, als Angehörige der linksradikalen Gruppe „Hammerbande“ an den Gewalttaten beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht sah T. der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig. Die Verteidigung hatte jedoch Zweifel an der Identifizierung auf Überwachungsvideos geäußert und bemängelt, dass nicht das gesamte Verfahrensmaterial in deutscher Übersetzung vorlag. Zudem sei nicht eindeutig bewiesen, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien. ### Endgültiges Urteil nach Jahren des Streits Laut Deutschlandfunk ist das Urteil nun endgültig. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst 24 Jahre Haft gefordert, später in einem Deal 14 Jahre angeboten, bevor im Februar dieses Jahres das erste Urteil von acht Jahren Haft fiel. Die Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder auch in Deutschland bereits Urteile gesprochen wurden. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück