Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) legt einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Erdwärme-Ausbaus in Deutschland vor. Ziel ist die Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, um Geothermie als dritte Säule der klimafreundlichen Energiegewinnung zu etablieren.
Gesetzentwurf zielt auf Beschleunigung des Erdwärme-Ausbaus
Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat laut der „Mediengruppe Bayern“ einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Erdwärme-Ausbaus in Deutschland vorgelegt. Dieser Entwurf wurde vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) zur Anhörung an die Bundesländer und Verbände gesandt. Ziel des Entwurfes ist es sowohl die Genehmigungsverfahren für tiefe Geothermie (ab 400 Meter Bodentiefe) als auch für oberflächennahe Geothermie (bis 400 Meter) zu vereinfachen.
Änderung der Genehmigungsverfahren und bergrechtliche Kontrolle
„Wie auch bei Windenergieanlagen und PV-Anlagen werden daher auch Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet“, heißt es in dem Papier des BMWK. Des Weiteren plant Habeck Maßnahmen zur Beschleunigung der teils jahrelangen Verfahren, wie die „Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht, zum Beispiel muss die Behörde innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden“.
Die bergrechtliche Kontrolle von Tiefengeothermie-Projekten soll durch „längere Zeitintervalle (alle 4 bis 8 Jahre) von Betriebsplänen“ vereinfacht und Rechtsmittelverfahren durch eine „Verkürzung des Instanzenzuges“ beschleunigt werden. Einsprüche oder Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen dürfen das Projekt nicht mehr grundsätzlich verzögern. Auch im Naturschutzrecht sollen klare Regelungen für die seismische Erkundung verankert werden.
Vereinfachte Maßnahmen für oberflächennahe Geothermie
Das Ministerium hat jedoch nicht nur die Tiefengeothermie im Blick, sondern auch die oberflächennahe Geothermie. Mit ihr können Einfamilienhäuser über Erdwärme versorgt werden. Das Ministerium erklärt, dass mit dem Bürokratieabbaugesetz bereits klargestellt wurde, „dass die oberflächennahe Geothermie nicht in den Anwendungsbereich des Bergrechts fällt“. Es soll zudem auf die Erlaubnis für kleine Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren für Privathaushalte verzichtet werden.
Ziel der Maßnahmen: Geothermie als dritte Säule der Energiegewinnung
Mit diesen Maßnahmen strebt das BMWK an, Geothermie als dritte Säule der klimafreundlichen Energiegewinnung zu etablieren und deutschlandweit nutzbar zu machen. Laut BMWK könnte „rund ein Viertel der Wärme in Deutschland unter bestimmten Bedingungen mithilfe tiefengeothermischer Systeme erzeugt werden“.
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