Das Bundeswirtschaftsministerium verlängert gemeinsam mit den Ländern die Fristen für noch ausstehende Abrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen, um den Fristendruck zu entzerren und mehr Bearbeitungszeit zu ermöglichen.
Fristverlängerung für Abrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen
Laut einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums, die das “Handelsblatt” (Freitagausgabe) zitiert, verlängern das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) und die Länder die Fristen für noch ausstehende Abrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. “Mit den neuen Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen haben wir eine gute Lösung gefunden, um den Fristendruck zu entzerren und mehr Bearbeitungszeit zu ermöglichen”, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner (Grüne).
Bearbeitungsfrist bis Oktober und Fristverlängerung bis 2024 möglich
Die Schlussrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe können nun bis zum 31. Oktober eingereicht werden, statt wie bislang bis zum 31. August. Darüber hinaus können Unternehmen eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum 31. Dezember 2023 galten, werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.
Soforthilfen von der Fristverlängerung ausgenommen
Nicht betroffen von der Fristverlängerung sind die Soforthilfen. Deren Abwicklung liegt in der alleinigen Verantwortung der Länder. Laut “Handelsblatt” haben sich bisher 3,029 Milliarden Euro Rückzahlungen der Soforthilfe an den Bundeshaushalt ergeben. Erwartet werden schätzungsweise Rückflüsse von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro an den Staat.