In der Diskussion um ein „Lohnabstandsgebot“ beim Bürgergeld schlägt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eine Verringerung der sogenannten „Transferentzugsrate“ vor. Er argumentiert damit, dass höhere Anreize für Arbeit geschaffen und arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger stärker sanktioniert werden sollten.
Bundeswirtschaftsminister Habeck fordert Reform des Lohnabstandsgebotes
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister und Mitglied der Grünen, äußert sich in der aktuellen Debatte um das „Lohnabstandsgebot“ beim Bürgergeld und fordert eine Neugestaltung der Arbeitsanreize. Habeck identifiziert die hohe „Transferentzugsrate“ als Hauptproblem, welche die Menge des zusätzlich verdienten Lohns beschreibt, die Bürgergeldempfänger abgeben müssen.
In einem Gespräch mit dem TV-Sender RTL sagte er: „Die ist sehr hoch, bis zu 80 Prozent, teilweise sogar noch da drüber, so dass es sich im Grunde gar nicht lohnt, daneben noch zu arbeiten.“ Laut Habeck würde eine großzügigere Gestaltung der Transferentzugsrate mehr Anreize für Arbeit schaffen und Bürgergeldempfänger motivieren, in den regulären Arbeitsmarkt einzutreten. „Darüber reden wir jetzt, ich bin sehr dafür, diese Transferentzugsrate abzuändern, zu schwächen“, erklärte er.
Sanktionen für arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger
In Anbetracht der aktuellen Debatte um fehlende Arbeitskräfte weist Habeck auf die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten bei arbeitsunwilligen Bürgergeldempfängern hin. „Diejenigen, die sich total weigern, also die arbeiten könnten und kerngesund sind und einfach sagen, will ich nicht, die können dann am Ende auch sehr hart sanktioniert werden“, so der Bundeswirtschaftsminister.
Er betonte die potenzielle Härte der Sanktionen und stellte sogar den völligen Entzug der Leistungen in Aussicht: „Bis zum Totalentzug der Leistungen.“ Ob und wie solche Sanktionen aussehen könnten, wurde jedoch nicht genauer ausgeführt. Insbesondere bleibt unklar, wie das Arbeitsvermögen und die Bereitschaft zur Arbeit überprüft werden sollen.
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