# Gutachten: Verteidigungsministerium setzte Wehrpflicht-Regel rechtswidrig außer Kraft Datum: 01.06.2026 06:19 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/gutachten-verteidigungsministerium-setzte-wehrpflicht-regel-rechtswidrig-ausser-kraft-717940/ --- Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält das Verteidigungsministerium für rechtswidriges Handeln verantwortlich, weil es Teile des Wehrpflichtgesetzes per Verwaltungsvorschrift außer Kraft gesetzt hat. Auslöser ist eine Allgemeinverfügung zur Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die nach Einschätzung der Gutachter die Kompetenzen der Exekutive überschreitet. Das ARD-Hauptstadtstudio berichtet darüber unter Berufung auf ein Gutachten, das die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte. ## Gutachten sieht Kompetenzüberschreitung der Exekutive Im Mittelpunkt steht eine Regelung zur Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Nach geltendem Wehrpflichtgesetz benötigen sie eine Genehmigung des für sie zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen. Diese Bestimmung existierte bereits vor Aussetzung der Wehrpflicht und wurde mit Einführung des sogenannten „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresanfang wieder reaktiviert, was einem großen Teil von Politik und Öffentlichkeit jedoch erst Anfang April auffiel. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erklärte daraufhin, dass diese Pflicht nicht greifen werde, solange kein Ernstfall eintrete. Kurz darauf setzte sein Ministerium die Abmeldepflicht per Allgemeinverfügung außer Kraft. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, auf das sich das ARD-Hauptstadtstudio beruft, stellt jedoch infrage, ob dieses Vorgehen rechtmäßig ist. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium mit der Allgemeinverfügung seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschreite. Zwar sehe das Wehrpflichtgesetz vor, dass das Ministerium Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen dürfe, doch nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes wurde mit der Allgemeinverfügung eine gesetzliche Regelung vollständig außer Kraft gesetzt. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Demnach liege das Recht, ein Gesetz oder Teile davon aufzuheben, ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht. ### Kritik aus der Linksfraktion Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, ist der Vorgang „ein weiterer Beleg für ‚Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen‘“. Sie verweist darauf, dass sie ihre Zweifel an dem Vorgehen bereits kurz nach Erlass der Allgemeinverfügung geäußert habe. Diese seien jedoch von den Beamten von Pistorius „lapidar beiseite gewischt worden“. Becker hatte die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage am 15. April auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen. Nur sieben Tage später erhielt sie eine Antwort aus dem Verteidigungsministerium, die nach ihren Angaben lediglich aus drei Sätzen bestand. Auf ihre konkreten Bedenken sei darin nicht eingegangen worden. ### „Rechtlicher Dauerzustand“ durch Allgemeinverfügung Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes fällt wesentlich ausführlicher aus als die Antwort des Ministeriums. Auf 13 Seiten setzen sich die Autoren mit der Allgemeinverfügung auseinander und sprechen von groben handwerklichen Fehlern. Sie verweisen unter anderem auf den Grundsatz, dass bei der Definition von Ausnahmen von einem Gesetz noch Fälle verbleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“, so das Gutachten. Tatsächlich nimmt die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums alle männlichen Personen von der Abmeldepflicht aus. Damit bleibt niemand übrig, für den die gesetzliche Regelung noch gilt. Da dies zudem ohne zeitliche Beschränkung erfolgt, schaffe das Ministerium einen „rechtlichen Dauerzustand“. Auch dazu sei die Exekutive nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“. Nach Darstellung des Gutachtens könnte das Verteidigungsministerium zwar seine eigene Allgemeinverfügung wieder aufheben. Ebenso bestehe die Möglichkeit, dass ein Gericht die Regelung für ungültig erkläre. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück