Die Pläne der Ampelregierung zur Legalisierung von Cannabis könnten gegen das Europarecht verstoßen, warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
Europarechtliche Bedenken.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, dass die Pläne der Ampelregierung zur Cannabislegalisierung mit dem Europarecht vereinbar sind. Das Gutachten, das auf Antrag des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger erstellt und vom “Spiegel” zitiert wurde, stellt fest: “Der ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken erfolgende Umgang mit Cannabis darf legalisiert werden”. Diese Aussage deutet auf einen engeren Rahmen hin, als von der Ampel geplant, einschließlich des Entkriminalisierens von Eigenanbau und Konsum und der Möglichkeit des gemeinsamen Anbaus in Vereinen unter strengen Auflagen.
Pläne der Ampelregierung
Die Ampelregierung plant, Cannabis kurzfristig aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen und den Besitz von bis zu 25 Gramm zu erlauben. Es sollen bis zu drei weibliche Pflanzen von Privatpersonen angebaut werden dürfen und auch der Anbau in Vereinen soll erlaubt werden. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und der Konsum darf nicht vor Ort stattfinden. Die Abgabe von Cannabis darf nicht kommerziell sein. In einem zweiten Schritt soll der kommerzielle Anbau und die lizenzierte Abgabe von Cannabis in Geschäften fünf Jahre lang in Modellregionen erprobt werden – unter wissenschaftlicher Kontrolle.
Europarechtliche Bedenken
“Der Wissenschaftliche Dienst betont in seinem Gutachten die hohe Gefahr einer Kommerzialisierung und damit einer potenziellen Europarechtswidrigkeit des vereinsmäßigen Anbaus in Cannabis Social Clubs”, sagte Pilsinger dem “Spiegel”. “Das Risiko, dass die Pflanzen Nicht-Mitgliedern verkauft oder vermacht werden, ist faktisch einfach zu hoch.” Er sieht deshalb eine Legalisierung von Cannabis “durch die Hintertür über Modellregionen, die ganze Großstädte oder große Regionen umfassen können, rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unzulässig”.