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Startseite Deutschland & die WeltGutachten: Niedersachsen darf Brennelement-Produktion nicht untersagen
Deutschland & die Welt

Gutachten: Niedersachsen darf Brennelement-Produktion nicht untersagen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Juni 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Juni 2024
Foto: dts
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Ein neues Gutachten besagt, dass das niedersächsische Umweltministerium die Fertigung von Brennelementen russischen Typs in der Uranfabrik Lingen nicht untersagen kann. Der Rechtsstreit dreht sich um die Erweiterung der Anlage und das damit verbundene Risikoszenario.

Konflikt um Gutachten

Gemäß dem von der Anlagenbetreiberin Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Auftrag gegebenen Gutachten kann die niedersächsische Umweltbehörde die Lizenzfertigung von Brennelementen russischen Typs in der Uranfabrik in Lingen nicht nach eigenem Ermessen untersagen, berichtet die „Welt am Sonntag“. Der Verwaltungsrechtsexperte Wolfgang Ewer aus Kiel, der das Gutachten erstellt hat, widerspricht damit der Rechtsauffassung des Atomrechtsexperten Gerhard Roller, der in einem Gutachten für das Bundesumweltministerium (BMUV) betont hatte, dass die Behörden die geplante Erweiterung der Atomanlage in Lingen untersagen können.

Die kontroverse Position des Umweltministers

Demgegenüber steht die Position des niedersächsischen Umweltministers Christian Meyer (Grüne), der sich auf Rollers Rechtsauffassung beruft und Prüfbedarf sieht. „Das Roller-Gutachten im Auftrag des BMUV bestätigt uns in der Einschätzung, dass die enge Kooperation mit Putins Atomkonzern Rosatom eine erhebliche Gefahr für die innere und äußere Sicherheit in Europa darstellen kann“, äußerte Meyer gegenüber der „Welt am Sonntag“.

Ein Blick auf das Gutachten von Ewer

In seinem Gutachten verweist Ewer darauf, dass das Bundesverfassungsgericht ein „Versagungsermessen“ lediglich im Jahr 1978 zuließ, da die Atomkraft damals Neuland war. Heute sei die friedliche Nutzung der Kernenergie nicht mehr als `Neuland` zu bezeichnen und die Annahme, dass das Gesetz den Behörden Ermessen über die Erteilung oder Versagung einer atomrechtlichen Anlagengenehmigung einräumt, sei verfassungswidrig“, so Ewer.

Die Position des Anlagenbetreibers

Die Uranfabrik ANF, eine Tochtergesellschaft des französischen Nuklearkonzerns Framatome, plant die Produktion von Brennelementen russischen Typs in Lingen, um den Direktimport aus Russland zu stoppen. Der Standortleiter in Lingen, Andreas Hoff, betont, dass kein Mitarbeiter von Rosatom Zugang zur Anlage benötigt. „Kein Rosatom-Mitarbeiter braucht Zutritt zu unserem Betriebsgelände, und das bleibt auch in Zukunft so“, so Hoff.

Gutachten gegen Risikoszenarien

In Ewers Gutachten wird deutlich, dass alle zuvor angenommenen Risikoszenarien hinsichtlich Manipulationen oder Spionage in der Anlage nicht zutreffen, da kein Rosatom-Personal die Anlage in Lingen betreten wird. Darüber hinaus würde die Verlagerung der Brennelementen-Produktion aus Russland nach Lingen kein „neues Risikoszenario“ darstellen, sondern vielmehr eine Verbesserung der Sicherheitslage mit sich bringen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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