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Gutachten: Bund muss der Pflegeversicherung die Corona-Mehrkosten erstatten

Ein frisches juristisches Gutachten betont, dass der Bund verpflichtet sei, der Pflegeversicherung die durch die Corona-Pandemie verursachten Milliardenkosten vollständig zu erstatten. Die Juristin Dagmar Felix nennt die Verwendung von Beitragsgeldern zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen eine zweckentfremdete und damit verfassungswidrige Handlung.

Anspruch auf Bundeshilfe in der Pflegeversicherung

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit beauftragte ein Gutachten, welches verfassungsrechtliche Argumente dafür liefert, dass der Bund für alle über die normale Pflege hinausgehenden Kosten aufzukommen hat, welche aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind. Laut Gutachten sei die Finanzierung von Corona-Tests und Auszahlung von Pflege-Boni gesamtgesellschaftliche Aufgaben, welche aus Steuermitteln zu leisten sind. So berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ über das Gutachten.
Dagmar Felix, eine Juristin von der Universität Hamburg, argumentierte: „Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden.“

Die finanziellen Ausmaße der Pandemie

Mit der Umsetzung von Corona-Maßnahmen, wie den Tests und den Pflege-Boni, entstanden der Pflegeversicherung Mehrausgaben von rund 13 Milliarden Euro. Bislang hat der Bund lediglich einen Teil dieser Summe gedeckt. Laut DAK und anderen Kassen steht noch eine Summe von sechs Milliarden Euro aus.

Die Zukunft der Pflegeversicherungsbeiträge

Die Pflegeversicherung ist aktuell in finanzieller Schieflage, was die Frage der vollständigen Kompensation durch den Bund noch dringlicher macht. Ohne weitere Unterstützung droht zum Jahresanfang 2025 eine Anhebung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Prozentpunkte.
Andreas Storm, DAK-Vorstandschef, vertritt die Ansicht, dass eine Erhöhung der Beiträge vermieden werden könne, sollte der Bund die Kosten der Pandemie vollständig tragen. „Das Ergebnis unseres Rechtsgutachtens ist eindeutig: In der Pandemie gab es eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern, die angesichts der akuten Finanzprobleme jetzt korrigiert werden muss“, äußerte er gegenüber dem RND. Er warnte weiterhin, dass die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von sechs Milliarden Euro noch in diesem Jahr bereitgestellt werden müssen, um eine drohende Beitragserhöhung zum Jahreswechsel zu verhindern.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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