In Nordrhein-Westfalen könnten Mieter und Eigentümer ab dem kommenden Jahr stärker bei der Grundsteuer belastet werden, wie eine Umfrage des Städte- und Gemeindebunds NRW prognostiziert. Viele Kommunalverwaltungen scheinen dabei auf das vom Land vorgesehene Hebesatzsplitting verzichten zu wollen, was wesentliche finanzielle Auswirkungen auf den Bürger hätte.
Mögliche finanzielle Belastung der Bürger durch Verzicht auf Hebesatzsplitting
Die Befürchtungen vieler Mieter und Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen, ab dem kommenden Jahr stärker durch die Grundsteuer belastet zu werden, scheinen sich zu bestätigen. Dies geht aus einer aktuellen Erhebung des Städte- und Gemeindebunds NRW hervor, welche am Montag in der „Rheinischen Post“ veröffentlicht wurde. Laut dieser Erhebung wollen die meisten Kommunalverwaltungen ihren Ratsmitgliedern empfehlen, auf das sogenannte Hebesatzsplitting zu verzichten. Bei dieser Regelung des Landes dürfen Städte und Gemeinden unterschiedliche Steuersätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien erheben. Die Idee dahinter: Die Einführung des Scholz-Modells erhöht die Steuerbelastung für das Wohnen, während sie für Gewerbeimmobilien sinkt. Durch Unterschiede in den Hebesätzen könnten die Kommunen dies ausgleichen.
Mehrheit der Kommunen verzichtet auf Differenzierung
Allerdings gaben laut der Umfrage 81 Prozent der teilnehmenden Kommunen an, keine Differenzierung vornehmen zu wollen. Sollten die Räte diesen Empfehlungen folgen, hätte dies direkte Auswirkungen auf die Bürger. Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Verbands, sagte der „Rheinischen Post“: „Bei denjenigen, die nicht differenzieren, wird es in vielen Fällen eine Belastungsverschiebung zum Nachteil des Wohnens geben – es sei denn, sie sind mit ihren Hebesätzen so weit runtergegangen, dass praktisch nur das Gewerbe entlastet und das Wohnen nicht zusätzlich belastet wird.“
Kommunen fürchten rechtliche Konsequenzen
Als Hauptgrund für die Entscheidung gegen die Differenzierung nannte Sommer die rechtliche Unsicherheit. „Niemand kann sicher sein, ob eine Differenzierung einer juristischen Überprüfung standhält.“ Es bestünde ein erhebliches Rechtsrisiko, dass Gerichte gegen das Hebesatzsplitting entscheiden und eine Satzung für nichtig erklärt wird.
Sommer geht allerdings davon aus, dass Klagen gegen die Differenzierung kommen werden. „Möglicherweise bekommen wir erste Entscheidungen im kommenden Jahr. Je nach Ausgang könnte die Differenzierung dann erst im Jahr 2026 in mehr Kommunen angewendet werden.“
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