Die Ampelkoalition und die Union planen gemeinsam eine Änderung des Grundgesetzes zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Angriffen extremistischer Parteien. Diese Information wird von Ulrich Karpenstein, dem Vizepräsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), begrüßt und für notwendig gehalten.
Vorschlag für Grundgesetzänderung
Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), äußerte sich im Hinblick auf eine für Dienstag angekündigte Pressekonferenz positiv über die geplante Grundgesetzänderung. „Ich freue mich sehr, dass sich die Union und die Ampelfraktionen offenbar auf eine Grundgesetzänderung zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts verständigt haben“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ in seinen Dienstagausgaben.
Notwendigkeit der Einigung
Karpenstein betonte zudem, dass er diese Einigung für unbedingt notwendig hält. „Es ist doch längst ein Gemeinplatz, dass Gewaltenteilung und Verfassungsgerichtsbarkeit unter dem Grundgesetz keineswegs besser abgesichert sind als etwa in Polen, Ungarn und vielen weiteren Staaten, in denen sich nationalpopulistische Regierungsmehrheiten handstreichartig die Justiz unterwerfen konnten“, so der Vizepräsident des DAV.
Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit
Er wies darauf hin, dass gerade in politisch schwierigeren Zeiten eine funktionierende und unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit notwendig ist, um die Fortschreibung der Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes zu gewährleisten. „Wir brauchen aber gerade in politisch ungemütlicheren Zeiten eine funktionsfähige und unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit. Nur sie kann garantieren, dass die 75-jährige Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes auch in 75 Jahren noch fortgeschrieben werden kann“, fügte Karpenstein hinzu.
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