Wie Gras in der deutschen Wirtschaft Wurzeln schlägt
Mit der geplanten Legalisierung von Cannabis steht Deutschland vor einem tiefgreifenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel. Was bedeutet das für Konsumenten, Industrie und Staatskasse? Ein Blick auf die Eckpunkte der neuen Gesetzgebung.
Die von der Ampelregierung vorangetriebene Legalisierung von Cannabis ist in aller Munde und wird in Tageszeitungen und Online-Medien quer durch die Republik gleichermaßen thematisiert. Gibt man beispielsweise in niedersächsischen oder anderen Bundesländern den Begriff Cannabis in die Online-Zeitungen ein, erscheinen gleich mehrere Artikel, die die geplante Cannabis-Legalisierung von allen Seiten beleuchten. Dies zeigt die hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz des Themas.
Offene Fragen in Sachen Cannabis-Legalisierung
Die Freigabe von Cannabis für den privaten Konsum wirft Fragen auf, etwa nach einer sicheren und jugendschutzgerechten Abgabe oder nach zulässigen Formen des Anbaus im privaten Umfeld. Zu klären ist auch, ob, wo und wann Cannabis im öffentlichen Raum konsumiert werden darf. Auf diese und weitere Fragen versucht die Ampelregierung mit den vor kurzem vorgelegten Eckpunkten für ein entsprechendes Gesetz eine Antwort zu geben. Die Legalisierung soll auf zwei Säulen stehen.
Regelungen zum Anbau als erste Säule der Cannabis-Legalisierung
Wer künftig zum Beispiel in Osnabrück privat Cannabis anbauen möchte, kann dies vielleicht schon bald mit bis zu drei weiblichen Pflanzen privat oder als Mitglied in nicht-kommerziellen, gemeinschaftlichen Anbaugenossenschaften tun. Die Bundesländer können die Anzahl auch auf einen Verein pro 6.000 Einwohner pro Stadt oder Landkreis begrenzen. Für Osnabrück würde dies bedeuten, dass es (basierend auf der Einwohnerzahl im Dezember 2022) maximal 28 Anbaugemeinschaften im Stadtgebiet und 61 im gesamten Landkreis geben dürfte. Diese Anbaugemeinschaften sollen eine Genehmigung für sieben Jahre erhalten und eine Mitgliedschaft soll mindestens zwei Monate dauern. Ein wichtiger Aspekt für die Wirtschaft ist die Möglichkeit der Anbauvereinigungen, Arbeitskräfte für alle Tätigkeiten außerhalb des Cannabisanbaus, der nur Mitgliedern erlaubt ist, einzustellen. Hier würden also Arbeitsplätze geschaffen.
Auch die Abgabe von Cannabis soll über diese Anbauvereine erfolgen. Personen zwischen 18 und 21 Jahren dürfen laut Eckpunkteplan maximal 25 Gramm Cannabis pro Kauf und nicht mehr als 30 Gramm pro Monat erwerben. Wer älter als 21 Jahre ist, soll maximal 25 Gramm pro Tag und bis zu 50 Gramm pro Monat erwerben dürfen.
Zweite Säule betrifft Verkauf von Cannabis
Neben den Plänen zum privaten oder gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis ist die zweite Säule von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere für Unternehmen wie die börsennotierte SynBiotic SE, Europas führendes Unternehmen der Cannabisbranche. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte sehen als zweite Säule regionale Modellprojekte mit kommerziellen Versorgungsketten vor, um den Bedarf der Konsumenten an Cannabis oder auch Cannabisprodukten zu decken. Die entsprechenden Versorgungsketten reichen von Anbau, Produktion und Verarbeitung über Prüfung und Qualitätskontrolle, Großhandel bzw. Distribution bis hin zu Marketing und Einzelhandel. Um auf die Veränderungen nach einer Legalisierung vorbereitet zu sein, haben Cannabis-Unternehmen bereits Konzepte entwickelt, um funktionierende Lieferketten und auch einen sicheren Verkauf von Cannabis zu gewährleisten. Konzepte für moderne Cannabis-Verkaufsstellen mit kompetentem Personal und neuester Technologie sind in Planung und warten auf Umsetzung.
Die Legalisierung von Cannabis könnte also die gesamte Branche beleben. Es könnten nicht nur die bereits erwähnten Arbeitsplätze im Anbau geschaffen werden, sondern auch in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Verarbeitung, Vertrieb, Einzelhandel und Marketing. Dies könnte dazu beitragen, die regionalen und nationalen Arbeitslosenzahlen zu senken und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Darüber hinaus birgt der Verkauf von legalisiertem Cannabis ein großes wirtschaftliches Potenzial. Bei geschätzten 4 Millionen erwachsenen Konsumenten könnte der Verkauf erhebliche Steuereinnahmen für den Staat generieren. Diese Steuereinnahmen könnten vom Staat beispielsweise in Programme und Dienstleistungen zur Drogenprävention oder in die Beratung von Konsumenten investiert werden.
Der legale Verkauf von Cannabis könnte auch die Kosten im Bereich der Strafverfolgung senken. Die Polizei müsste weniger Ressourcen für die Verfolgung von Cannabisdelikten aufwenden und die Gerichte wären nicht mehr gezwungen, langwierige Prozesse wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu führen. Auch hier würden erhebliche Kosten eingespart. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, dass Altverurteilungen wegen vor der Legalisierung begangener Straftaten auf Antrag im Bundeszentralregister getilgt werden können.
Jugendschutz besitzt oberste Priorität
Die Bundesregierung tut gut daran, bei der Legalisierung von Cannabis dem Jugendschutz höchste Priorität einzuräumen. So sehen die Pläne zwar vor, dass Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel gilt. Werden Jugendliche unter 18 Jahren bei Polizeikontrollen mit Cannabis aber angetroffen, gilt für sie ebenfalls Straffreiheit, das gefundene Cannabis wird jedoch beschlagnahmt. In solchen Fällen sind die Jugendämter zudem verpflichtet, die Jugendlichen zur Teilnahme an Präventionskursen zu verpflichten. In der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen wie der Osnabrücker Altstadt darf Cannabis nicht vor 20 Uhr konsumiert werden.
Wenn Cannabis, wie in der zweiten Säule der Legalisierung vorgesehen, später wissenschaftlich begleitet und in Modellregionen verkauft wird, müssen gleichzeitig Präventions- und Beratungsangebote vorgehalten werden. Unternehmen wie die SynBiotic SE, die über langjährige Erfahrungen in der Cannabisbranche verfügen, weisen in ihren Planungen auf die Bedeutung gut ausgebildeten Personals hin.