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Grüne und Linke drängen auf AfD-Verbotsverfahren

Nach dem Parteitag der AfD in Riesa haben führende Initiatoren erneut für einen Antrag geworben, das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines Verbots der Partei zu beauftragen. Die Kritik an der AfD, die sich während des Parteitags radikalisierte, wird lauter, und es wird gefordert, das Verbotsverfahren vor der kommenden Bundestagswahl zu beschleunigen. Der Antrag zur Einleitung eines solchen Verfahrens hat bislang nicht genügend Unterstützung im Bundestag gefunden.

Schärfere Kritik an der AfD

Till Steffen von den Grünen äußerte scharfe Kritik an der AfD. „Die AfD radikalisiert sich vor aller Augen weiter“, sagte Steffen dem Nachrichtenportal T-Online am Dienstag. Nach dem Parteitag in Riesa könne niemand mehr behaupten, die Pläne der AfD zur Remigration seien ein linksgrünes Hirngespinst. Er forderte dazu auf, wieder verstärkt auf die Straße zu gehen und das Verbotsverfahren beschleunigt voranzubringen. Ende Januar solle sich der Bundestag mit diesem Thema befassen.

Aussagen von Martina Renner

Auch Martina Renner von der Linken sieht eine neue Qualität im Auftreten der AfD. „Die offen völkische Rede von Alice Weidel und ihre geschlossene Wahl belegt: Die AfD hat weder einen gemäßigten noch bürgerlichen Flügel, sie ist in ihrer Gänze eine rechtsextreme Partei“, erklärte Renner gegenüber dem Nachrichtenportal. Sie stellte fest, dass sich die AfD unverhohlen in eine historische Linie mit dem Nationalsozialismus stelle.

Renner betonte, dass es nicht notwendig sei, das Gutachten des Verfassungsschutzes abzuwarten. Der Bundestag solle die letzte Chance nutzen, um eine Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht zu initiieren, da keine Zeit zu verlieren sei.

Politisches Vorgehen und rechtliche Grundlagen

Der bisherige Antrag wurde von zu wenigen Unterstützern im Bundestag unterzeichnet und hatte bei seiner Einbringung im November nur 113 Erstunterzeichner. Für die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist eine einfache Mehrheit der 733 Abgeordneten im Bundestag erforderlich. Die Anhänger des Verbotsverfahrens planen, sich noch in dieser Woche zu treffen, um das weitere Vorgehen zu beraten. Ziel ist es, den Antrag in der vorletzten Sitzungswoche Ende Januar im Bundestag zu diskutieren, wobei er bisher nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden, gelten laut Artikel 21 des Grundgesetzes als verfassungswidrig. Die Entscheidung darüber trifft das Bundesverfassungsgericht. Ein Verbotsantrag kann vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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