Erwartungen und Kontroversen um das neue Klimaschutzgesetz bilden den politischen Diskurs in Deutschland. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge äußert sich zuversichtlich, während CDU-Abgeordneter Thomas Heilmann eine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz anstrebt.
Vor der Entscheidung
Katharina Dröge (Grüne) äußerte sich in einer Diskussion mit der „Rheinischen Post“ zuversichtlich über die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Im parlamentarischen Beratungsverfahren wurden alle üblichen Fristen laut Geschäftsordnung eingehalten“, sagte sie. Dröge verteidigte das Klimaschutzgesetz und hob seine Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hervor.
Verbesserungen und Zukunftsaussichten
„Die Bundesregierung muss künftig auch Klimaschutzprogramme vorlegen, die das ambitioniertere Klimaziel von minus 88 Prozent für das Jahr 2040 erreichen. Ergänzend wird auch eine Pflicht zur Nachsteuerung vorgeschrieben, wenn das Ziel nicht erreicht werden kann“, erklärte die Grünen-Politikerin weiter. Die neue Gesetzgebung würde somit höhere Erwartungen an die Bundesregierung und ihre Klimapolitik stellen.
Widerstand aus der CDU
Gleichzeitig hat sich Thomas Heilmann (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht begeben, um eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Heilmann begründete dies mit der „extrem verkürzten Beratungszeit“ und einer befürchteten Abschwächung der Klimaziele. Die Auseinandersetzung zwischen den Parteien verdeutlicht die Kontroverse um das Klimaschutzgesetz, die sich nicht nur auf die Inhalte des Gesetzes, sondern auch auf das dahinterliegende parlamentarische Verfahren bezieht.
✨ durch KI bearbeitet, .