Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann hat die FDP-Vorschläge zur Absenkung von Asylbewerberleistungen in bestimmten Fällen scharf kritisiert. Sie betonte die Wichtigkeit der Menschenwürde und wies auf rechtliche Bedenken bei einer möglichen Kürzung der Existenzminimums von Asylbewerbern hin.
Kritik an FDP-Vorschlägen
Britta Haßelmann (Grünen) äußerte sich skeptisch gegenüber den FDP-Vorschlägen zur Absenkung von Asylbewerberleistungen. Sie bezweifelte in einem Gespräch mit der “Rheinischen Post”, dass eine ausreichende Faktenbasis für die angenommenen “Pull-Faktoren” existiert. Diese seien, laut FDP, verantwortlich für eine erhöhte Einwanderung. “Für die viel zitierten Pull-Faktoren gibt es bisher keine ausreichende Faktenbasis, die Realität ist komplexer”, sagte Haßelmann.
Verteidigung der Menschenwürde
Die Grünen-Politikerin wies zudem auf die im Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde hin, die ihrer Meinung nach nicht durch migrationspolitische Maßnahmen relativiert werden darf. Haßelmann erinnerte an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, in dem Leitlinien zur Menschenwürde von Asylbewerbern festgelegt wurden. “Die in Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren, das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil bereits im Jahr 2012 festgestellt”, so die Grün-Politikerin.
Rechtliche Bedenken
Schließlich äußerte Haßelmann auch rechtliche Bedenken gegen die von der FDP vorgeschlagenen Kürzungen des Existenzminimums von Asylbewerbern. “Das Bundesverfassungsgericht hat Leitlinien zur Menschenwürde und zum Existenzminimum von Asylbewerbern aufgezeigt, die es zu beachten gilt. Deshalb wissen auch alle, wie rechtlich fragwürdig etwaige Kürzungen am Existenzminimum wären”, betonte sie abschließend. Ihre Aussage verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem unter anderem die Wahrung des Existenzminimums von Asylbewerbern als zentraler Aspekt der Menschenwürde hervorgehoben wurde.
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