Die geplante Streichung des Bürgergelds für Jobverweigerer durch den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) trifft auf Widerstand bei den Grünen. Sie erachten den Vorschlag als möglicherweise verfassungswidrig und verweisen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, welches das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit garantiert.
Grüne zweifeln an Verfassungskonformität
Andreas Audretsch, Fraktionsvize der Grünen, äußerte Bedenken gegenüber den Plänen zur Streichung des Bürgergelds. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ erklärte er: „Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 geurteilt, dass Sanktionen im Regelfall nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent gerechtfertigt werden können. Diese Sanktionshöhe gibt es schon jetzt im Bürgergeld. Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein muss.“
Prüfung der Pläne im parlamentarischen Verfahren
Audretsch betonte weiterhin, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage für ihre Verhandlungen seien. Er sagte: „Diese Vorgaben sind Grundlage unserer Verhandlungen, darauf prüfen wir den Vorschlag der Bundesregierung nun im parlamentarischen Verfahren genau.“
Heils Vorschlag zur Bürgergeld-Streichung
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schlägt vor, das Bürgergeld bei Mehrfach-Verweigerung eines Jobangebots für bis zu zwei Monate komplett zu streichen. Im Jahr 2021 wurden laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit in rund 52.000 Fällen Leistungen gekürzt, weil Leistungsempfänger bestimmte Maßnahmen oder Arbeitsangebote abgelehnt haben.
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