Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat als einzige Fraktion einen Code of Conduct für den Umgang mit ihren Abgeordnetenmitarbeitern beschlossen. Das Regelwerk ist eine Empfehlung, aber nicht verpflichtend, und enthält Leitsätze wie tarifliche Bezahlung und Transparenz über die berufliche Perspektive der Mitarbeiter.
Die Grünen-Fraktion setzt Maßstäbe
Die Grünen sind laut einem Bericht des „Stern“ die einzige Fraktion, die ein solches Regelwerk besitzt. Dem neuen Code of Conduct liegt die Idee zugrunde, dass die Fraktion eine Fürsorgepflicht hat und für das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter Verantwortung trägt. Dies wird in den „Leitsätzen für einen guten Umgang“ mit Abgeordnetenmitarbeitern festgehalten.
Die wichtigsten Punkte des Codes
Zu den Hauptelementen des Codes gehören die Aufforderung, Mitarbeiter tariflich zu entlohnen, sie mindestens drei Monate vor einer Bundestagswahl über ihre berufliche Perspektive zu informieren, mobiles Arbeiten oder Homeoffice zu ermöglichen und bei Konflikten auf Wunsch der Mitarbeiter die Mitarbeitervertretung oder die „Vertrauens-Abgeordneten“ hinzuziehen.
Hoher Anspruch und Revisionsprozess
Das Papier ist nicht der erste Code of Conduct der Grünen. Schon vor über zehn Jahren hatte die Partei Regeln aufgestellt, die nun aktualisiert und verschärft wurden. Anja Reinalter, eine der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen der Grünen und maßgeblich an der Neufassung der Regeln beteiligt, erklärte gegenüber dem Magazin: „Als Grüne haben wir einen hohen Anspruch an den Umgang von Arbeitgebern mit Arbeitnehmern. Das wollen wir auch selbst erfüllen, darum hat die Fraktion ihren Mitgliedern den Code of Conduct empfohlen.“
Andere Fraktionen ohne vergleichbares Regelwerk
Eine Abfrage des „Stern“ bei den anderen Fraktionen ergab, dass keine von ihnen einen vergleichbaren Leitfaden für den Umgang der Abgeordneten mit ihren Angestellten hat. Allerdings gehört die Mehrheit der SPD-Abgeordneten einer Tarifgemeinschaft an und die Linke verfügt über einen Betriebsrat für die Mitarbeiter ihrer Abgeordneten.
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