# Grüne fordern Union zu AfD-Verbotsprüfung auf Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-09-16T15:52:11+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-09-16T15:52:15+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/gruene-fordern-union-zu-afd-verbotspruefung-auf-756432/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, wirft der Union vor, sich seit über einem Jahr nicht an einer Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren zu beteiligen. Gleichzeitig zeigt sie sich erleichtert über wachsendes Handlungsbewusstsein in Unions-Landesverbänden. ## Forderung nach gemeinsamer Initiative Mihalic äußerte sich in der Mittwochausgabe der Rheinischen Post. Seit über einem Jahr gebe es keine Reaktion der Unionsspitzen auf ihren Vorstoß. "Aus unserer Sicht darf sich aber auch die Union auf Bundesebene nicht länger wegducken", sagte die Grünen-Politikerin. Es sei zu begrüßen, dass Teile der Union in den Ländern nun handeln wollten. Eine Bundesratsinitiative werde damit wahrscheinlicher. ### Bundeszwang und rechtliche Einordnung Mihalic verwies auf Äußerungen von Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU), der mit Blick auf Sachsen-Anhalt den Bundeszwang ins Gespräch gebracht habe. „Ein Instrument, mit dem man ein Bundesland zur Erfüllung seiner Pflichten zwingen kann, wenn es sich weigert, das Grundgesetz oder andere Bundesgesetze zu befolgen“, sagte die Grünen-Politikerin. „Herr Frei scheint also selbst verfassungswidriges Verhalten der AfD zu erwarten. Damit stellt sich die Frage erst recht, warum die CDU/CSU keine Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht anstrebt.“ Die AfD sei "keine Partei wie jede andere, sondern eine rechtsextreme Kraft, die unsere Demokratie und ihre Prinzipien frontal angreift", so Mihalic. "Die offensichtlichen nächsten Schritte weiter hinauszuzögern, wäre fahrlässig." ### Verfassungsrechtliche Grundlagen Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik gefährden. Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann nicht von selbst tätig werden; nötig ist laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück