Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes umfassenden Schutz der Demokratie, wie aus einem Forderungskatalog hervorgeht, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Die Kernaussage des Papiers ist die Notwendigkeit, Staat und Gesellschaft widerstandsfähig und stark gegen Innere und Äußere Feinde der Demokratie zu machen.
Fokus auf Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit
Die Grünen rufen dazu auf, alle Instrumente daraufhin zu überprüfen, „ob sie ausreichen, die Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts unter den aktuellen Umständen sicherzustellen“. Weiterhin soll „die Herzkammer unserer Demokratie – der Bundestag – widerstandsfähiger gegen Angriffe“ gemacht werden, indem „die physischen und digitalen Zugänge zum Haus sowie zu sensiblen Bereichen und Informationen besser gegen extremistische Bestrebungen und Angriffen geschützt werden.“
Reformen und Gesetzesinitiativen
Eine schnellere Reform des Bundesmeldegesetzes wird gefordert, um „kommunalpolitisch Engagierten zu erleichtern, eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen zu lassen, sodass ihre privaten Adressen besser vor Missbrauch geschützt sind“. Außerdem sollen neue Instrumente gegen digitale Gewalt, ein verschärftes Waffenrecht und eine effektive Vollstreckung von Haftbefehlen den Einfluss von Extremisten eindämmen“, wobei der Verfassungsschutz im Rahmen einer Reform der Nachrichtendienste weiter befugt werden soll, um Finanzströme aufzudecken.
Dokumentation und Erinnerung
Im Einklang mit der Tradition der Friedlichen Revolution in der DDR vor 35 Jahren betonen die Grünen die Bedeutung der „freiheitlichen Grundrechte und Demokratie“, die es zu verteidigen gilt. Dazu gehört auch eine entschlossene Haltung gegenüber „Cyberangriffen und Spionagefällen sowie den anhaltenden Destabilisierungsversuchen autokratischer Staaten wie Russland, China oder Iran“.
Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden
Katharina Dröge und Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen, betonen die Notwendigkeit des Beschlusses. Dröge kommentiert: „Das Grundgesetz versteht die Würde des Menschen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechte als Auftrag, für den es fortlaufend einzutreten gilt“. Haßelmann fügt hinzu: „Einigkeit und Recht und Freiheit – das ist es, was das Grundgesetz garantiert. Seit 35 Jahren gilt dieses Versprechen auch für die Menschen in den ostdeutschen Bundesländern. Das Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte.“ Beide fordern, die Demokratie weiterhin mit Leben zu füllen.
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