In der Diskussion um die zukünftige politische Ausrichtung der Grünen hat der designierte Wahlkampfleiter der Partei, Andreas Audretsch, die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zur Debatte gebracht. Audretsch und die finanzpolitische Sprecherin seiner Fraktion, Katharina Beck, legen konkrete Massnahmen zur Reform des Finanzsystems vor, unter anderem im Steuerrecht und im Erbschaftsrecht.
Ungleichheit in Deutschland als Problem
Andreas Audretsch, Vizefraktionschef der Grünen im Bundestag, äußerte gegenüber dem “Spiegel”, dass die Ungleichheit in Deutschland ein Problem darstelle. Eins seiner Beispiele lautete, dass das reichste Prozent mehr Vermögen besitze als 90 Prozent der restlichen Bevölkerung. Weiterhin bemängelte Audretsch, dass es nahezu unmöglich sei, durch eigene Arbeit ein Vermögen aufzubauen. “Das liegt auch an unserem Steuersystem, das viel zu viele Lücken aufweist, die nur sehr reiche Menschen nutzen können.”
Vorschläge zur Steuer- und Finanzreform
In einem achtseitigen Papier, das Katharina Beck und Audretsch für den “Zukunftskongress” der Grünenbundestagsfraktion vorgelegt haben, werden konkrete Maßnahmen für eine Reform vorgeschlagen. Neben der Reform der Schuldenbremse und der Schaffung eines “Deutschland-Investitionsfonds für Bund, Länder und Kommunen” steht eine Änderung des Steuerrechts im Fokus.
Änderungen in Erbschafts- und Immobiliensteuer
Bislang ist es so, dass bei Immobilienverkäufen, die innerhalb zehn Jahren stattfinden, eine Spekulationsteuer auf den Gewinn erhoben wird. Nach zehn Jahren entfällt diese Steuer. Die Politiker schlagen vor, diese Regelung abzuschaffen und Gewinne aus Immobilienverkäufen generell zu besteuern. Dies könne der Gesellschaft perspektivisch bis zu sechs Milliarden Euro jährlich mehr für das Allgemeinwohl einbringen.
Auch im Erbschaftsrecht sehen Audretsch und Beck Reformbedarf. Aktuell könne Erbschaftsteuer bei Vermögensübertragungen von mehr als 26 Millionen Euro vermieden werden, wenn die Erben ihre Bedürftigkeit nachweisen. Damit würden milliardenschwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf neu gegründete Familienstiftungen steuerfrei bleiben. Dies möchten die Grünenpolitiker ändern. Sie fordern auch, dass Erben von Wohnungsunternehmen mit mindestens 300 Wohnungen künftig Erbschaftssteuer zahlen müssen. Durch diese Änderungen könnten die Bundesländer rund eine Milliarde Euro mehr einnehmen.
Beck betonte abschließend gegenüber dem Nachrichtenmagazin: “Wer sehr viel erbt, zahlt häufig gar keine Erbschaftsteuer, während mittelgroße Erbschaften fair besteuert werden und kleinere richtigerweise durch Freibeträge befreit sind. Es sind Ungerechtigkeiten wie diese, die wir künftig dringend abbauen sollten.”
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