Die Bundestagsabgeordneten der Grünen fordern, den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software für die Sicherheitsbehörden gesetzlich zu beschränken. Sie plädieren für ein Moratorium, das mindestens so lange gelten soll, bis die gesamten Überwachungsbefugnisse in den Sicherheitsgesetzen umfassend und unabhängig evaluiert wurden.
KI-gestützte Fernidentifizierung ausgeschlossen
In einer Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“ (Montagsausgabe) fordern Marcel Emmerich, der Grünen-Innenpolitiker, und Tobias B. Bacherle, der Grünen-Digitalexperte, KI-gestützte Fernidentifizierung auszuschließen. Sie argumentieren, „Bis zur Entscheidung über ein Verbot braucht es ein Moratorium über den Einsatz KI-gestützter Fernidentifizierung sowie den Import und Export der zugehörigen Software. Das Moratorium sollte mindestens so lange gelten, bis die gesamten Überwachungsbefugnisse in den Sicherheitsgesetzen umfassend und unabhängig evaluiert wurden“.
Der „AI Act“ und seine nationalen Spielräume
Hintergrund der Überlegungen ist der vor wenigen Tagen in Kraft getretene „AI Act“, der den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) für die Europäische Union (EU) regelt. Dieses europäische Gesetz „erlaubt es uns aber gleichzeitig, national nachzuschärfen“, stellen Emmerich und Bacherle fest. „Diese Spielräume im Bereich der Nutzung von KI durch Sicherheitsbehörden gilt es nun zu nutzen, um KI-gestützte Fernidentifizierung auszuschließen.“
Warnung vor Eingriff in die Privatsphäre
Die Grünen-Abgeordneten warnen, „der massive Eingriff von biometrischer Fernidentifizierung in die Privatsphäre von Millionen Menschen“ gehe „nicht einmal mit einer Verbesserung unserer Sicherheit einher“. Sie argumentieren: „Anonymität im öffentlichen Raum ist eine der Grundvoraussetzungen für freie Meinungsäußerung, demokratischen Protest und informationelle Selbstbestimmung. Diese Grundrechte gilt es zu schützen.“ Sie plädieren daher für eine gesetzliche Beschränkung des Einsatzes von Gesichtserkennungs-Software für die Sicherheitsbehörden.
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