Nachdem die Bundesregierung bisher keine klaren Aussagen zu den vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erlassenen Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Gallant getroffen hat, betonen die Grünen die Wichtigkeit des Völkerrechts und kündigen an, gesetzestreu zu handeln. Die Union kritisiert hingegen die Haltung der Bundesregierung.
Positionen der Parteien
In Bezug auf die Haftbefehle äußerte die außenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Deborah Düring, in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Freitagsausgabe): “Deutschland bekennt sich selbstverständlich zum Völkerrecht und erkennt den Internationalen Strafgerichtshof uneingeschränkt an; wir halten uns an Recht und Gesetz.” Sie betonte zudem, die Unabhängigkeit der Justiz sei ein Prinzip, das allen Demokraten im Land bekannt sein sollte.
Andererseits äußerte der für Außenpolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Johann Wadephul (CDU), seine Kritik an der Bundesregierung. Er führte gegenüber der FAZ aus, dass es für Deutschland selbstverständlich sein müsse, gerade aufgrund seiner Geschichte und der besonderen Beziehungen zu Israel, das Recht auf Selbstverteidigung für Israel in besonderem Maße zu betonen und zu verteidigen. “Es ist verstörend, wie unklar sich die Bundesregierung in dieser Angelegenheit verhält”, bemerkte Wadephul.
Kritik an der Bundesregierung
Nachdem die Haftbefehle bekannt wurden, kündigte die Bundesregierung an, “innerstaatliche Schritte” nun “gewissenhaft” zu prüfen. Diese Aussage stieß bei Juristen auf Unverständnis. “Es gibt für Deutschland gerade nichts zu prüfen”, kommentierte der Völkerstrafrechtler Florian Jeßberger gegenüber der FAZ. Er hielt entgegen, dass “an der Zuständigkeit des IStGH in diesem Fall auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung kein Zweifel besteht”.
Rolle der Deutschen Gerichte
Zudem erläuterte Jeßberger, dass deutsche Gerichte einen Haftbefehl des IStGH lediglich auf Formalitäten hin prüfen dürften. “Ein deutscher Richter dürfte nicht prüfen, ob der Haftbefehl substanziell berechtigt ist, beispielsweise ob wirklich der erforderliche Tatverdacht vorliegt. Da gibt es keine Schattenprüfung”, erklärte der Völkerstrafrechtler.
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