Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition als im Kern verfassungskonform eingestuft, dies begrüßt die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann. Laut ihr bringt das Urteil Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen der nächste Bundestag gewählt werden kann.
Verfassungskonforme Wahlrechtsreform
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann , zeigt sich zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform. „Jetzt herrscht Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen der nächste Bundestag gewählt werden kann“, sagte sie in einem Interview mit dem TV-Sender Phoenix am Dienstag. Sie betonte, dass die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition in ihrem Kern verfassungskonform sei.
Verkleinerung des Bundestags
Darüber hinaus betonte Haßelmann, dass der kommende Bundestag durch die Reform deutlich verkleinert werde und somit „berechenbar und verlässlich“ für alle Bürger sei.
Bestand der Grundmandatsklausel
Im weiteren Verlauf des Interviews erklärte Haßelmann, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Grundmandatsklausel bestehen bleiben müsse. Eine mögliche Absenkung auf eine Drei-Prozent-Hürde erteilte sie eine Absage.
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