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Grimm: Staatliche Investitionen über regulären Haushalt finanzieren

Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, plädiert dafür, notwendige staatliche Investitionen über den regulären Haushalt und nicht über ein Sondervermögen zu finanzieren. Sie betont die Bedeutung von Transparenz und kritisiert die Debatte um die Lockerung der Schuldenbremse als „Phantomdiskussion“.

Forderung nach Finanzierung über den regulären Haushalt

Veronika Grimm, Wirtschaftsweise, argumentiert in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ für eine Finanzierung staatlicher Investitionen über den regulären Haushalt statt über ein Sondervermögen. „Die Grundfrage ist doch, wie viel Staatsverschuldung wir uns leisten können. Ob man das über ein Sondervermögen oder den regulären Haushalt löst, ist linke Tasche, rechte Tasche“, erläuterte sie. Grimm befürwortet diese Vorgehensweise, da sie für mehr Transparenz sorgen würde.

Langfristige Aufgaben des Staates im Haushalt unterbringen

Grimm ist der Meinung, dass die gesellschaftlichen Aufgaben des Staates, ob im Sozialsystem, der Bildung oder bei den Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandorts, innerhalb der finanziellen Möglichkeiten angemessen adressiert werden müssen. „Ich plädiere dafür, die langfristigen Aufgaben des Staates auch im Haushalt unterzubringen und dort zu priorisieren“, betonte sie.

Kritik an Debatte um Lockerung der Schuldenbremse

Die Wirtschaftsweise bezeichnete die Debatte um die Lockerung der Schuldenbremse als „Phantomdiskussion“. Sie hält es für „völlig unrealistisch, dass in der aktuellen Situation eine Zweidrittelmehrheit entsteht, die zur Lockerung der Schuldenbremse ja notwendig wäre“, wie sie im Interview ausführte. Ihrer Meinung nach sollten wir uns den Tatsachen stellen, da wir nicht beliebig viele Schulden machen können.

Absage an Ausrufung einer Notlage wegen Ukraine-Unterstützung

Zudem äußerte sich Grimm skeptisch zur Ausrufung einer Notlage zur Unterstützung der Ukraine. „Ich sehe die akute Notlage nicht. Sehr wahrscheinlich würde dagegen wieder beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht werden. Man würde somit eine massive Unsicherheit generieren, weil alle Ausgaben großen Risiken unterliegen würden. Das kann niemand wollen“, so Grimm abschließend.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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