Die Gewerkschaften DGB und Verdi äußern heftige Kritik am aktuellen Gesetzentwurf zur Bundesbesoldung und -versorgung. Sie bemängeln, dass es sich dabei nicht um eine grundlegende Reform handelt, sondern um eine Minimalregelung, die neue Ungerechtigkeiten schafft.
Gewerkschaften mit scharfer Kritik
Im Rahmen eines Beteiligungsgesprächs im Bundesinnenministerium wurde der Gesetzentwurf von Verdi und dem DGB deutlich abgelehnt. Ihrer Ansicht nach versucht der Entwurf, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 2020 umzusetzen, allerdings reicht dieser Versuch nicht aus. “Es handelt sich hierbei nicht um eine grundlegende Besoldungsreform, sondern lediglich um eine Minimalregelung, die zudem noch zu neuen Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen führt”, kritisieren die Gewerkschaften in einer gemeinsamen Mitteilung.
Kritik an Umsetzung und Transparenz
Im weiteren Verlauf des Beteiligungsgesprächs betonte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle: “Offenbar haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die knappen Kassen des Bundes dazu geführt, dass Flickschusterei betrieben wird. Wir erwarten allerdings vom Bund einen zukunftweisenden Vorschlag zur amtsangemessenen Beamtenbesoldung”. Sie führte weiter aus: “Die jetzt vorliegenden Vorschläge zu alimentativen Ergänzungszuschlägen sind intransparent, schaffen neue Ungerechtigkeiten und sind schwer vermittelbar.”
Erwartungen an den Bundesgesetzgeber
Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen wie einer schwierigen Haushaltslage und bereits verabschiedeten vergleichbaren Gesetzen in Großteilen der Bundesländer, fordern Verdi und DGB vom Bundesgesetzgeber ein transparentes, wertschätzendes und schlüssiges Gesamtkonzept. Laut Behle besteht die Sorge, dass “der Bund jetzt die Chance vertut, die Besoldung im Rahmen der höchstrichterlichen Vorgaben anzupassen”. Darüber hinaus betonen die Gewerkschaften, dass die verfassungsrechtlichen Risiken verschiedener Maßnahmen des aktuellen Entwurfs nicht zu Lasten der Beamten und Soldaten gehen dürfen.
Die Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf ist derzeit für Anfang November geplant. Sofern das parlamentarische Verfahren dann im Frühjahr abgeschlossen wird, könnte das Gesetz im Mai 2025 in Kraft treten.
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