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Gewerkschaft der Polizei bezeichnet Forderung nach mehr Grenzkontrollen als „Augenwischerei“

Gewerkschaft der Polizei nennt Forderungen nach mehr Grenzkontrollen „Augenwischerei“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnet wiederholte Forderungen nach verstärkten Grenzkontrollen als „Augenwischerei“. Erika Krause-Schöne, stellvertretende Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der GdP, erklärte gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, dass die Forderung nach mehr stationären Grenzkontrollen von den Schleusern einfach umgangen werden könnten. Nach geltendem Recht könnten Asylsuchende, unabhängig davon, ob sie an der Grenze oder im Landesinneren um Asyl ersuchen, nicht zurückgewiesen werden. Sie müssten einem regulären Verfahren in Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BamfL) zugeführt werden. Zudem wies Krause-Schöne auf die Größe des zu überwachenden Gebiets hin – allein zwischen Polen, Tschechien und Deutschland erstrecken sich rund 1.300 Kilometer Grenze.

Belastung durch illegale Grenzübertritte und Asylanträge ähnlich wie 2015

Die Bundespolizei sieht die Belastung durch illegale Grenzübertritte und Asylanträge mittlerweile auf dem Niveau des Jahres 2015. Allerdings funktionieren laut Krause-Schöne die Bearbeitungsstraßen heute besser und die Abläufe sind eingeübt. Dennoch fehlt es nach wie vor an Material, technischer Ausstattung und Personal. In diesem Zusammenhang unterstützt die GdP den Plan von Innenministerin Nancy Faeser zur Einrichtung einer Operative-Analyse-Zentrale bei der Bundespolizei, die Schleusungsfälle auswerten soll.

Schleuser haben dazugelernt

Die Schleuser haben laut Krause-Schöne seit 2015 enorm dazugelernt und passen sich jeder Situation an. Die Einrichtung eines Analyse-Zentrums zur Bekämpfung der Schleuserstrukturen wird von der Gewerkschaft ausdrücklich unterstützt. Allerdings betont Krause-Schöne, dass ein solches Zentrum nur sinnvoll sei, wenn die entsprechenden Sicherheitsbehörden auf europäischer Ebene grenzüberschreitend zusammenarbeiten.

Die Mehrheit der Asylsuchenden gilt zunächst als „illegal eingereist“, da Asylanträge in der Regel erst im Inland gestellt werden können. Erst nach Genehmigung der Anträge gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.

Quellen:
– dts Nachrichtenagentur
– Zeitungen der Mediengruppe Bayern


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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