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Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse geht in Abstimmung

Im lang andauernden Streit zwischen SPD und FDP über die Mietpreisbremse zeichnet sich nun doch eine Gesetzänderung ab. Laut Berichten der FAZ soll das FDP-geführte Bundesjustizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben, der jedoch einige Überraschungen birgt.

Verhandlungen zur Mietpreisbremse bringen Überraschungen mit sich

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, hat das von der FDP geleitete Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse in die Ressortabstimmung eingebracht. Dies stellt die erste Phase dar, die ein Gesetzesvorhaben durchläuft.

Änderungen gegenüber ursprünglicher Vereinbarung

Der Gesetzentwurf sieht jedoch einige Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung vor. So ist eine Verlängerung der Mietpreisbremse nur bis Ende 2028 vorgesehen, ein Jahr kürzer als in der Koalition vereinbart. Damit würde die Regelung noch während der nächsten Legislaturperiode auslaufen, sofern sie nicht verlängert wird. Zusätzlich möchte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Ländern größere Begründungspflichten auferlegen. In Wiederholungsfällen sollen sie detailliert erklären müssen, warum die Mietpreisbremse noch notwendig ist und welche Maßnahmen sie eingeleitet haben, um die Wohnungskrise zu entschärfen.

Standhaftigkeit der Mietpreisbremse bei verfassungsgerichtlicher Kontrolle

“Die neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält”, erklärte das Justizministerium. Dabei sei der Eingriff in das Eigentum umso größer, je länger die Preisbremse gelte. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und bereits mehrmals verlängert. Aktuell gilt sie bis Ende 2025.

Ungeklärt bleibt weiterhin die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Derzeit sind in angespannten Wohnungsmärkten Erhöhungen von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erlaubt, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Senkung auf elf Prozent war ursprünglich geplant.

Laut weiteren Berichten der FAZ wurde zudem ein Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren in die Ressortabstimmung gebracht. Mit diesem Ermittlungsinstrument sollen Kommunikationsunternehmen bei schweren Straftaten dazu verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten “einzufrieren”, um sie für spätere Untersuchungen zur Verfügung zu stellen. Hierbei verfolgt die SPD die Forderung einer Vorratsdatenspeicherung, der die FDP nun scheinbar zustimmt.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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