Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legt einen Gesetzesentwurf vor, der die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR vorsieht. Ziel ist eine verbesserte finanzielle Unterstützung der Betroffenen, wobei Gelder aus dem Fonds durch die SED-Opferbeauftragte nach festgelegten Billigkeitsrichtlinien ausgezahlt werden sollen.
Entschädigung ehemaliger DDR-Opfer
Marco Buschmann präsentierte einen Gesetzesentwurf, der die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR vorsieht. Der Fonds soll bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge unter der Aufsicht der SED-Opferbeauftragten eingerichtet werden. Buschmann erklärte, „der Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass er besonders an die denkt, die Opfer eines Unrechtsstaates geworden sind“. Damit verknüpft ist die Anpassung der SED-Opferrente an die allgemeine Rentenentwicklung.
Verteilung der Gelder
Die SED-Opferbeauftragte soll den Rahmen für die Auszahlung von Unterstützungsleistungen aus dem Fonds in sogenannten Billigkeitsrichtlinien festlegen. Diese bedürfen jedoch der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Desweiteren sollen die Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR eine einmalige Zahlung von 1.500 Euro erhalten.
Reaktionen und Hintergründe
Dem FDP-Politiker zufolge setzt man mit diesem Gesetzentwurf die Vorgaben im Koalitionsvertrag um und geht sogar über diese hinaus. Buschmann betonte jedoch auch, dass „wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage nicht alle weiteren Forderungen aufgreifen können“.
Laut Bundesjustizministerium leiden Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR teilweise bis heute unter den Folgen der Repressionsmaßnahmen. Ihre wirtschaftliche Lage gestalte sich häufig als prekär, da Haft- bzw. Verfolgungszeiten in der Regel zu Brüchen in der Erwerbsbiografie der Betroffenen führten, die sich bis heute auswirken würden.
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