Das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“, welches die Änderung des Geschlechtseintrags für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen erleichtern soll, steht vor der Kabinettsbefassung, so Familienministerin Lisa Paus (Grüne).
Letzte Fragen werden geklärt
Laut Paus befindet sich das Gesetz in der finalen Abstimmungsphase mit dem Innenministerium. „Es werden jetzt die letzten Fragen mit dem Innenministerium geklärt, und dann kann das Gesetz am Ende der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden“, verkündete sie in der „Welt“ (Donnerstagausgabe). Sie fügte hinzu: „Die Betroffenen warten nun schon lange genug darauf.“
Bedachten des Innenministeriums
Das Innenministerium hatte zuvor Bedenken geäußert, dass eine Vereinfachung der Änderung des Geschlechtseintrags zur Verschleierung von Straftaten genutzt werden könnte.
Aktuelle Herausforderungen für Betroffene
Bislang ist es zwar möglich, den behördlichen Geschlechtseintrag zu ändern, jedoch ist dies für einen Teil der Betroffenen aufwändig und kostenintensiv. Während „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ ihren Eintrag mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung beim Standesamt ändern können, müssen transgeschlechtliche Menschen den Weg über ein Gerichtsverfahren mit mehreren Sachverständigengutachten gehen.
Neuerungen durch das „Selbstbestimmungsgesetz“
Der neue Gesetzentwurf des Bundesjustiz- und des Bundesfamilienministeriums plant, dass Erwachsene künftig ihren Eintrag mittels einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt ändern können. Ursprünglich war die Verabschiedung des Gesetzes für das Jahr 2022 vorgesehen.