HASEPOST
 
HASEPOST

Gesetz zur Selbstbestimmung soll nach Sommerpause verabschiedet werden

Das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“, welches die Änderung des Geschlechtseintrags für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen erleichtern soll, steht vor der Kabinettsbefassung, so Familienministerin Lisa Paus (Grüne).

Letzte Fragen werden geklärt

Laut Paus befindet sich das Gesetz in der finalen Abstimmungsphase mit dem Innenministerium. „Es werden jetzt die letzten Fragen mit dem Innenministerium geklärt, und dann kann das Gesetz am Ende der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden“, verkündete sie in der „Welt“ (Donnerstagausgabe). Sie fügte hinzu: „Die Betroffenen warten nun schon lange genug darauf.“

Bedachten des Innenministeriums

Das Innenministerium hatte zuvor Bedenken geäußert, dass eine Vereinfachung der Änderung des Geschlechtseintrags zur Verschleierung von Straftaten genutzt werden könnte.

Aktuelle Herausforderungen für Betroffene

Bislang ist es zwar möglich, den behördlichen Geschlechtseintrag zu ändern, jedoch ist dies für einen Teil der Betroffenen aufwändig und kostenintensiv. Während „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ ihren Eintrag mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung beim Standesamt ändern können, müssen transgeschlechtliche Menschen den Weg über ein Gerichtsverfahren mit mehreren Sachverständigengutachten gehen.

Neuerungen durch das „Selbstbestimmungsgesetz“

Der neue Gesetzentwurf des Bundesjustiz- und des Bundesfamilienministeriums plant, dass Erwachsene künftig ihren Eintrag mittels einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt ändern können. Ursprünglich war die Verabschiedung des Gesetzes für das Jahr 2022 vorgesehen.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion