# Germanwings-Prozess: Gericht weist Schmerzensgeldklage ab Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-06T14:16:53+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-06T14:16:53+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/germanwings-prozess-gericht-weist-schmerzensgeldklage-ab-763703/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Hinterbliebene scheitern mit Forderungen gegen den Staat Mehr als elf Jahre nach dem Absturz von Germanwings-Flug 9525 mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig die Klage von 30 Hinterbliebenen auf zusätzliches Schmerzensgeld abgewiesen. Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass die Kläger gleichwertige Ansprüche gegen die Germanwings GmbH geltend machen könnten, wie der Spiegel berichtet. Daher stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland zu. Die Kläger hatten jeweils bis zu 110.000 Euro gefordert und argumentiert, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten Andreas Lubitz sei nicht ausreichend überwacht worden. ## Montrealer Übereinkommen regelt Haftung im Luftverkehr Die Richterin verwies in ihrer Begründung auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten Geschädigte grundsätzlich sowohl eigene als auch übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Am 24. März 2015 war der Flug 9525 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. Ermittlungen ergaben, dass Lubitz das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Den Ermittlungen zufolge war er bereits während seiner Ausbildung an Depressionen erkrankt und sollte im Rahmen der jährlichen Gesundheitschecks psychiatrisch untersucht werden. Ob diese Untersuchungen stattfanden, ist bis heute unklar. ### Lufthansa zahlte bereits Schmerzensgeld an Hinterbliebene Schon zum Prozessauftakt hatte das Gericht den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht. Die Richterin hatte damals betont, dass die Kläger ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen könnten. Verhandelt wurde in Braunschweig, weil das Luftfahrt-Bundesamt dort seinen Sitz hat. Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet: nächste Angehörige erhielten pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer wurden zusätzlich 25.000 Euro als vererbbares Schmerzensgeld gezahlt. ### Gerichte lehnen zusätzliche Schmerzensgeldansprüche ab In anderen Verfahren um zusätzliches Schmerzensgeld hatten Hinterbliebene bereits Niederlagen vor den Landgerichten in Frankfurt am Main und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm erlitten. In diesen Fällen ging es um Ansprüche gegen die Konzernmutter Lufthansa. Die Gerichte sahen die Verantwortung für die flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen beim Staat, wie der Spiegel weiter berichtet. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück